· Fachbeitrag · Stiftungsreform
Stiftungen benötigen (k)ein gesetzlich geregeltes Mindestvermögen
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR und FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers AG WPG, Kassel
| Ende 2016 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ ihren Bericht zu einer Novelle des Stiftungsrechts vorgelegt. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Überlegungen der Arbeitsgruppe zum Stiftungsvermögen. |
1. Anforderungen an das Stiftungsvermögen
Nach § 81 Abs. 1 S. 2 BGB müsse das Stiftungsgeschäft die verbindliche Erklärung des Stifters enthalten, ein Vermögen zur Erfüllung eines von ihm vorgegebenen Zwecks zu widmen.
Weitere Voraussetzung für die Anerkennung einer Stiftung sei nach § 80 Abs. 2 S. 1 BGB, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung der Stiftungszwecke gesichert erscheine. Wesentliche Grundlage für die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung der Stiftungszwecke sei das vom Stifter gewidmete Vermögen.
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