· Fachbeitrag · Stiftungsvermögen
Erbvertrag zugunsten einer Stiftung erfolgreich angefochten
| Das LG Frankfurt hat in einem Urteil über die Frage entschieden, wer Erbe des verstorbenen Frankfurter Ehrenbürgers Bruno Schubert geworden ist. Es hat festgestellt, dass die zweite Ehefrau des Erblassers und nicht die von ihm gegründete Schubert-Stiftung Erbin geworden ist, da eine entsprechende Erbeinsetzung der zweiten Ehefrau und Anfechtung des mit der ersten Ehefrau geschlossenen Erbvertrags zugunsten der Schubert-Stiftung wirksam ist. |
Der Erblasser hatte mit seiner ersten Ehefrau 2002 einen notariell beurkundeten Erbvertrag geschlossen, in dem die Schubert-Stiftung als Alleinerbin eingesetzt wurde. Nach dem Tod der ersten Ehefrau 2010 hatte der Erblasser in einem Testament den Erbvertrag angefochten und die Klägerin - seine neue Ehefrau - unter der Bedingung als Alleinerbin eingesetzt, dass diese ihn bis zu seinem Tode pflegt. Das Gericht hat die Anfechtung des Erbvertrags durch die Erblasserin als wirksam angesehen, da dem Erblasser nach seiner Wiederverheiratung ein Anfechtungsrecht zustand und die Anfechtungserklärung keinen Vorbehalt enthielt. Da auch die Bedingung für die Erbeinsetzung der Klägerin nach Auffassung der Gerichts erfüllt war, ist die Klägerin demnach Erbin geworden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Pressemitteilung vom 29.9.11, LG Frankfurt 29.9.11, 2-05 O 30/11, Abruf-Nr. 113570).