· Fachbeitrag · Vermögensverwaltung
Anlage des Stiftungsvermögens in der Covid-19-Krise ‒ auf diese Details kommt es an
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Was müssen die Stiftungsorgane bei der Anlage des Stiftungsvermögens und bei (notwendigen oder angedachten) Entscheidungen in der Covid-19-Krise beachten? Bestehen Nachschussverpflichtungen der Stiftung gegenüber ihrer Beteiligungsgesellschaft in wirtschaftlicher Schieflage? Besteht die Pflicht zum Verkauf von Aktien, um Verluste zu minimieren? SB beantwortet alle Fragen. |
Grundsatz: Sichere und wirtschaftliche Vermögensverwaltung
Stiftungsgelder sind nach den Regeln einer sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen. Dieser stiftungsrechtliche Grundsatz wird meist als Vermögenserhaltungsgrundsatz bezeichnet (Sobotta/von Cube, DB 2009, 2082, 2084). Für die Anlage des Stiftungsvermögens müssen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit des Anlage-Portfolios der Stiftung in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Dies gilt auch während der Covid-19-Krise.
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Die Anlage von Stiftungsvermögen in hochspekulative Aktien verstößt gegen den Grundsatz der Sicherheit. Die herkömmliche Sparanlage verstößt gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. |
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