· Fachbeitrag · Immobilien
Anpassung der Miete bei Betriebsschließung im Lockdown: Die Folgen für Stiftungsimmobilien
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Stiftungen investieren oft in Immobilien. Denn aus den kontinuierlichen Mieterträgen kann die Stiftung ihre satzungsgemäßen Zwecke bei überschaubarem Aufwand erfüllen. Mit der Pandemie hat sich dies insoweit verändert, als gewerbliche Mieter häufig Mietminderungen einfordern. Hier sorgt der BGH nun für Klarheit: Er hat eine Mietzahlungspflicht bejaht, hält aber eine Vertragsanpassung für möglich. SB stellt Ihnen die BGH-Grundsätze vor und erläutert die Folgen für betroffene Stiftungen. |
Grundsätze des BGH zu pandemiebedingter Mietminderung
Der BGH hat zu einem Fall aus dem Frühjahr 2020 folgende Grundsätze für pandemiebedingte Mietminderungen im gewerblichen Mietrecht aufgestellt.
Regeln zur Gewährleistung und zum Leistungsstörungsrecht gelten fort
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