11.04.2024 · Nachricht · Notarkosten
BGH: Bei der Übertragung eines Geschäftsanteils an gemeinnützige GmbH ist kein Abschlag bei den Notarkosten veranlasst
| Der Geschäftswert der notariellen Beurkundung der Übertragung eines Geschäftsanteils an einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) bestimmt sich nach dem Eigenkapital der Gesellschaft i. S. v. § 266 Abs. 3 HGB, das auf den Anteil entfällt. Das hat der BGH klargestellt. |
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