29.06.2023 · Nachricht · Rundfunkbeitrag
gGmbH: Keine unzulässige Diskriminierung beim Rundfunkbeitrag
| Die gesetzgeberische Entscheidung in § 5 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 RBStV, nur gemeinnützigen eingetragenen Vereinen und Stiftungen aufgrund ihrer Rechtsform eine Beitragsermäßigung zu gewähren, nicht jedoch gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, verletzt nicht den in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz der Belastungsgleichheit. Das hat das BVerwG entschieden. |
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