· Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
LSG Sachsen hält Projektkoordinator einer Stiftung für selbstständig tätig
| Tätigkeiten in der Projektverwaltung und -koordination gehören zu den regelmäßigen Arbeitsfeldern in gemeinnützigen Einrichtungen. Dabei steht meist die Frage im Raum, ob und wann solche Tätigkeiten in Stiftungen selbstständig ausgeübt werden können. Über den Status eines Projektkoordinators in einer Stiftung hat das LSG Sachsen entschieden. SB stellt den Fall vor, aus dem sich gute Lehren für vergleichbare Fälle ziehen lassen. |
Koordination außerschulischer Bildungsmaßnahmen
Ein Projektkoordinator sollte in einem Kooperationsverbund gemeinnütziger Einrichtungen die Durchführung öffentlich geförderter außerschulischer Bildungsmaßnahmen koordinieren. Er war bei einem Verbundpartner, einer Stiftung, auf Werkvertragsbasis beschäftigt.
Seine Aufgaben bestanden in der Projektkoordination, der Stellung und Abrechnung der Förderanträge, der Belegprüfung und Auszahlung der Fördergelder, der Festlegung der Gremien und Gremienarbeit, der Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit und der Sicherstellung der Finanzierung, die Planung, Durchführung, Moderation und Nachbereitung der Treffen mit den Bündnispartnern, die Koordination der Maßnahmen, die Vermittlung von Referenten und Inhalten, die Dokumentation der Ergebnisse und die Pressearbeit.
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