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  • · Nachricht · Stiftungsmanagement

    Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt: Kein aktiver Handlungsbedarf für Stiftungen

    | Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) kommt. Eine W-IdNr. erhalten alle wirtschaftlich tätigen Personen, also etwa juristische Personen oder Personenvereinigungen. Dazu gehören auch gemeinnützige Organisationen wie Stiftungen oder Vereine. Aktiv veranlassen müssen diese nichts. |

     

    Die Mitteilung an die wirtschaftlichen Tätigen wird in Stufen erfolgen und soll 2026 abgeschlossen werden. Die Zuteilung der W-IdNr. erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde ab November 2024. Die Nummer wird den wirtschaftlich Tätigen mitgeteilt, ein Antrag muss nicht gestellt werden. Die W-IdNr. soll für die eindeutige Identifizierung im Wirtschaftsverkehr und für steuerliche Zwecke verwendet werden. Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt auch z. B. bei Adress- oder Namensänderungen.

     

    Die W-IdNr. setzt sich aus dem Kürzel „DE“ und ‒ daran anschließend ‒ aus neun Ziffern zusammen. Darauf folgen ‒ getrennt durch einen Bindestrich ‒ fünf weitere Ziffern, die als Unterscheidungsmerkmal dienen.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 11 / 2024 | Seite 201 | ID 50160341