01.02.2024 · Fachbeitrag aus SB · Rechnungslegung
Bloße Vermögensumschichtungen führen bei gemeinnützigen Körperschaften nicht zu einer zeitnahen Mittelverwendung der dabei frei werdenden Mittel. Etwas anderes gilt für Vermögenserträge. Hier handelt es sich um zeitnah zu verwendende Mittel, die nur anteilig – zu einem Drittel der Überschüsse – der freien Rücklage zugeführt werden können. Deswegen ist es wichtig zu wissen, wann ein Vermögensertrag und wann eine Vermögensumschichtung vorliegt. Das FG Niedersachsen sieht das ...
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30.01.2024 · Nachricht aus SB · Gemeinnützigkeit
Erneut hat sich die Rechtsprechung mit der Frage befasst, ob der sog. strukturelle Inlandsbezug in Spendenrecht und AO mit EU-Recht konform ist. Das FG Münster meint „Nein“. Es sieht in diesen Regelungen eine unzulässige Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit, weil sie vorrangig ausländische gemeinnützige Körperschaften trifft.
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29.01.2024 · Nachricht aus SB · Spenden
Die Anerkennung der Spendenabzugsberechtigung für ausländische
Organisationen erfolgt künftig zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sie ist mit der Eintragung im Zuwendungsempfängerregister verbunden. Während inländische Körperschaften automatisch von der
Finanzverwaltung ins Zuwendungsempfänger eingetragen werden, müssen ausländische Organisationen die Eintragung selbst beantragen.
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29.01.2024 ·
Sonderausgaben aus SB · Downloads · Stiftung & Recht
Seit Einführung des neuen Stiftungsrechts gelten unter anderem auch ausführliche Regelungen zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen. SB stellt Ihnen in dieser Sonderausgabe die Möglichkeiten, die Voraussetzungen und den Ablauf einer Zulegung bzw. Zusammenlegung vor.
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26.01.2024 · Fachbeitrag aus SB · Gemeinnützigkeit
Bei der satzungsmäßigen Feststellung der Gemeinnützigkeit kann das
Finanzamt Erkenntnisse heranziehen, die über die bloße Satzungsprüfung hinausgehen. Es kann die Freistellung ablehnen, wenn bis zum Zeitpunkt des Erlasses des ersten Körperschaftsteuer- oder Freistellungsbescheids Erkenntnisse vorliegen, dass die tatsächliche Geschäftsführung gegen die satzungsmäßigen Voraussetzungen verstößt. Das FG Berlin-Brandenburg hat sich jetzt mit der dabei zulässigen Prüftiefe befasst.
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25.01.2024 · Nachricht aus SB · Gemeinnützigkeit
Der Begriff der Förderung des demokratischen Staatswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO) muss sich aus grundrechtlich verbürgten Prinzipien, Rechten und Werten ableiten lassen, so das FG Berlin-Brandenburg zum Fall einer Petitionsplattform. Dazu gehört insbesondere die Förderung der Ausübung der grundgesetzlich verbürgten Grundrechte, wie im Urteilsfall der Meinungsfreiheit, sowie der Förderung allgemeiner demokratischer Teilhabe, die sich aus dem Demokratieprinzip ergibt.
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25.01.2024 · Fachbeitrag aus SB · Gesellschaftsrecht/Personengesellschaften
Am 01.01.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Stiftungen sind zwar keine Personengesellschaften, sondern juristische Personen und daher als solche nicht unmittelbar betroffen. Gleichwohl können die neuen gesetzlichen Regelungen für Stiftungen Relevanz haben, etwa wenn sie an Personengesellschaften beteiligt sind. Nachfolgend zeigt SB etwaige Berührungspunkte und erläutert, wo Anpassungsbedarf besteht.
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24.01.2024 · Nachricht aus SB · Gemeinnützigkeitsrecht
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts verständigt und zahlreiche Verbesserungen angekündigt. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat nun ein Positionspapier vorgelegt, in dem er 21 konkrete Vorschläge für ein zukunftsfähiges Gemeinnützigkeitsrecht macht.
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24.01.2024 · Nachricht aus VB · Gemeinnützigkeitsrecht
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts verständigt und zahlreiche Verbesserungen angekündigt. Passiert ist bisher nichts. Nun hat der Bundesverband Deutscher Stiftungen ein Positionspapier vorgelegt, in dem er 21 konkrete Vorschläge für ein zukunftsfähiges Gemeinnützigkeitsrecht macht, die auch jenseits der Stiftungen relevant sind.
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17.01.2024 · Nachricht aus SB · Spende
Das FG Münster hält die Spenden einer deutschen GmbH an eine in Italien ansässige gemeinnützige Stiftung nicht für nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG abzugsfähig. Dies folge daraus, dass die Satzung der italienischen Stiftung aus der maßgeblichen Sicht des deutschen Rechts mehrere Mängel aufweise, die ihrer Anerkennung als gemeinnützig entgegenstehen.
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