· Fachbeitrag · Rechnungslegung
Die Rechnungslegung von Stiftungen (Teil 3): Der korrekte Ausweis von Spenden
von Christiane Steffen, Steuerberaterin, und Nadine Wunderlich, Rechtsanwältin und Steuerberaterin, beide BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Hamburg
| Trotz jahrzehntelangen Ringens um einheitliche Vorschriften ist die Rechnungslegung von Stiftungen bisher weder auf Bundes- noch auf Landesebene abschließend gesetzlich geregelt. Dadurch eröffnen sich Spielräume. SB erläutert in einer Serie die Besonderheiten bei der Rechnungslegung von rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Im dritten Teil geht es um den Ausweis von Spenden in der Rechnungslegung von Stiftungen. |
Bedeutung von Spenden
Für gemeinnützige Stiftungen sind Spenden eine wichtige Finanzierungsquelle. Spenden fallen steuerrechtlich unter den Begriff der „Zuwendungen“ und sind zivilrechtlich regelmäßig als Schenkung einzuordnen. Spenden sind vor allem durch Unentgeltlichkeit und Freiwilligkeit gekennzeichnet.
Für die Frage, nach welchen Grundsätzen der Ausweis von Spenden in der Rechnungslegung von Stiftungen zu erfolgen hat, ist die Wahl der Rechnungslegung maßgeblich. Sprich: Es kommt darauf an, ob die Stiftung ihre Rechnungslegung
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