· Fachbeitrag · Asset Protection
Vermögenserhalt durch Stiftungen:Privat und im Unternehmen
von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn (www.schiffer.de; www.stiftungsrecht-plus.de)
| Vor allem im Mittelstand sind zahlreiche Familienvermögen entstanden. Der nachhaltige Vermögenserhalt ist hier ein wichtiges Thema. In den Fokus gerät dabei zwangsläufig die Stiftung - ist sie doch die einzige Rechtsform, die wirklich nachhaltig wirken kann. |
1. Spezielle Vorkehrungen und Stiftungsgestaltungen
Um diese Vermögen zu sichern und Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden, sind Vorkehrungen erforderlich. Stiftungsgestaltungen können da positiv eingesetzt werden. Angesichts der politischen sowie wirtschaftlichen Großwetterlage und der Globalisierung scheint die Vermögenssicherung immer wichtiger zu werden, wie sich in der Beratung gerade von Familienunternehmen zeigt. Der immer mehr in Mode kommende Ausdruck „Asset Protection“ (z. B.: von Oertzen/Ponath, Asset Protection im deutschen Recht, 2. Aufl.) ist nur ein prominentes Indiz für die Bedeutung des Themas.
2. Nicht nur Nachfolgeregelungen
Vermögenssicherung erschöpft sich aber nicht in der Regelung der Nachfolge. Die wohl erste umfassende Darstellung des Themas hat Rechtsanwalt Conrad Böttcher veröffentlicht. Er hat schon 1931 mit seinem Kollegen Fritz Adler das über 400-seitige, sehr praxisnahe und ausdrücklich auch steuerbezogene Werk „Sicherung von Familie, Vermögen und Betrieb“ verfasst - die Mutter aller folgenden Darstellungen. Dort werden insbesondere Sicherung der Familie (Beziehungen zwischen den Ehegatten, Eltern und Kinder, Schenkungen, Vollmachten, Beteiligung am Unternehmen, Versicherungen …), die Sorge für den Todesfall, die Kapitalanlage, Sicherung des Betriebs und der Betriebsführung mit vielen „praktischen Winken“ dargestellt.
Wenn man mit Blick auf das Buch von Böttcher etwas beklagen kann, dann allenfalls, dass Hinweise zur Stiftung fehlen. Diese hat Conrad Böttcher später mit Arbeiten z. B. zur Familienstiftung nachgeholt, denn Stiftungen reichen eben erheblich weiter als es eine Testamentsvollstreckerbestimmung jemals kann. Eine Testamentsvollstreckung endet grundsätzlich spätestens nach 30 Jahren (§ 2210 BGB).
3. Die Stiftung als einziger nachhaltiger Gestaltungsansatz
Ist eine nachhaltigere Regelung gewollt und auch sinnvoll - diesen zweiten Aspekt sollte man nicht vergessen - bleibt nur die Stiftung als tendenziell ewiger Gestaltungsansatz für die Nachfolgeregelung privat und im Unternehmen. Die dabei erforderlichen Überlegungen zur Zukunft und mit der Familie (Schlagwort: Stiftungsreife), bei denen der Erhalt und die Fortschreibung der gemeinsamen Familienwerte im Fokus stehen, sind allerdings, wie ich vielfach erlebt habe, absolut nicht profan. Gerade daran sind viele Unternehmerfamilien gescheitert.