· Fachbeitrag · Editorial August 2024
Zunehmende Bedeutung der Familienstiftung ‒ spezifische Beratung erforderlich
| Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat im April neue Zahlen zum Stiftungswesen veröffentlicht. Im Jahr 2023 sind danach in Deutschland 637 neue Stiftungen gegründet worden. Das ist ein Zuwachs um 2,1 Prozent (2022: 2,5 Prozent). Damit ist die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts auf 25.777 gestiegen. Es sind ganz überwiegend gemeinnützige Stiftungen. Bei genauer Betrachtung findet sich allerdings durchaus Überraschendes: |
Von den Neugründungen im Jahr 2023 sind 351 gemeinnützig (2022: 384) und 286 Familienstiftungen (2022: 309). Dies entspricht einem Verhältnis von 55 zu 45. Wir sehen also einen Zahlenwandel, denn insgesamt sind bisher ca. 90 Prozent der rechtsfähigen Stiftungen laut Datenbank des Bundesverbands steuerbegünstigt, d. h. sie verfolgen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Warum ist das so? Letztlich kann ich da nur spekulieren und sehe dazu aus der Beratungserfahrung insbesondere zwei Punkte:
Wir wissen, dass Familienstiftungen bei der Regelung der Unternehmensnachfolge oft im Beratungsfokus stehen, können sie doch dem Erhalt des Unternehmens dienen und einer Zersplitterung des unternehmerischen Vermögens entgegenwirken (ausf. Schiffer in Wiesehahn (Hrsg.), Unternehmensnachfolge, 2. Aufl. 2020, Kap. 16). Das ist eine lange bekannte Beratererkenntnis (siehe etwa schon Hennerkes/Schiffer, BB 1992, 1942). Dass sich da aktuell eine Zunahme ergibt, mag auch an der oft vergeblichen Suche nach Unternehmensnachfolgern liegen. Aber auch bei einer Stiftung bedarf es der passenden Personen zur Besetzung der Stiftungsorgane (Schiffer, SB 2017, 20).
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