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  • · Fachbeitrag · Editorial 3/2025

    Die passende Besetzung von Stiftungsorganen (Vorstand und Stiftungsrat) ist nicht leicht

    | Die Besetzung von Stiftungsorganen (Vorstand und Stiftungsrat) ist eine schwierige Aufgabe! Und das ist nicht nur deshalb so, weil der allgemeine Personalengpass auch hier die Auswahl einschränkt. Die Organe müssen zudem „passend“ besetzt werden. Die Mitglieder des Vorstands und des Stiftungsrats müssen miteinander arbeiten können. Im Idealfall ergibt sich aus der spezifischen Zusammensetzung in der Ergänzung ein besonderer Mehrwert. Dass Organmitglieder genügend Zeit haben müssen und motiviert sein sollten, ist ebenfalls eine Binsenweisheit. „Frühstücksdirektoren“ werden nicht benötigt! |

     

    Die Problematik kumuliert in der Praxis nicht ganz selten in einem besonderen Missverständnis. Ich will das hier kurz an einem typisierten Beispielsfall verdeutlichen: Eine rechtsfähige Stiftung verfügt über einen Stiftungsrat, der aus drei bis fünf Mitgliedern besteht. Ein Mitglied erhält den Titel „Präsident“, ein weiteres Mitglied den Titel „Vizepräsident“. Der Präsident, im Vertretungsfall der Vizepräsident, lädt zu den Sitzungen ein und leitet die Sitzungen des Stiftungsrats. Er ist also organisatorisch leitend tätig. Zudem steht in der Satzung, dass er bestimmte repräsentative Aufgaben hat und etwa bei Tagungen der Stiftung auftritt. Schließlich enthält die Satzung noch die Regelung, dass der Stiftungsrat mit Mehrheit entscheidet und die Stiftung gegenüber dem Stiftungsvorstand und/oder einzelnen Vorstandsmitgliedern vertritt, und zwar durch den für den Stiftungsrat handelnden Präsidenten, ersatzweise den Vizepräsidenten.

     

    Bei solchen oder ähnlichen Konstellationen kommt es immer wieder vor, dass der Präsident meint, als vermeintlicher Chef des Organs Stiftungsrat handeln zu sollen. Er gibt etwa dem Vorstand Anweisungen, startet eine Umfrage im Umfeld der Stiftung oder wendet sich mit einer Eingabe an die Finanzverwaltung, um einmal drei Beispiele hervorzuheben.