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  • · Fachbeitrag · Editorial Juli 2024

    Der Stiftungsrat und seine große Verantwortung

    | Der Erfolg einer Stiftung steht und fällt mit den Leistungen ihrer Mitstreiter ‒ seien sie hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig! Diese fast apodiktische Aussage lenkt den Blick vor allen Dingen auf die Besetzung der Stiftungsorgane. Nach dem Gesetz muss eine Stiftung nur einen aus einer Person bestehenden Stiftungsvorstand haben (§ 84 Abs. 1 BGB). Bei größeren Stiftungen und auch bei solchen, die etwa einen Zweckbetrieb (= gemeinnütziger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, § 65 AO) betreiben, bspw. in der Alten- oder Jugendhilfe oder als Krankenhaus (§ 67 AO), kommt häufig ein freiwilliger Stiftungsrat hinzu (§ 84 Abs. 4 BGB). Dieser berät und kontrolliert dann den Stiftungsvorstand. |

     

    Immer wieder höre ich aus der Praxis, die Besetzung eines Stiftungsrats sei schwierig. Dem kann ich nur zustimmen. Die Mitglieder eines Stiftungsrats sollten nicht nur über hinreichend Zeit und Interesse für ihre Aufgabe verfügen, sondern auch über geeignete fachliche Qualifikationen. Ein adäquater Informationsfluss und der richtige Mix der Persönlichkeiten sind weitere Erfolgsfaktoren für einen Stiftungsrat. Die Frage nach der angemessenen Vergütung ist dabei vor allem im gemeinnützigen Bereich schwierig zu beantworten. In der freien Wirtschaft dürften Vergütungen ‒ je nach Größe des Unternehmens und daraus abzuleitender Verantwortung ‒ nicht unter jährlich 25.000 Euro zzgl. etwaiger MwSt liegen. Teilweise liegen sie auch deutlich höher. In der Welt der Gemeinnützigkeit gibt es in der Regel. einen angemessenen Abschlag.

     

    Der Vorsitzende (Sprecher) des Kollegialorgans Stiftungsrat hat in dem Zusammenhang als „primus inter pares“ typischerweise erhebliche Aufgaben. Er hat die Sitzungen zu organisieren und Beschlüsse des Stiftungsrats vorzubereiten. Vor allem aber wird er nicht nur zu den in der Regel jährlich vier Sitzungen des Stiftungsrats vor Ort erscheinen, sondern sich durch regelmäßige Gespräche mit der Stiftungsleitung und durch Besuche bei der Stiftung auf dem Laufenden halten. Er wird die übrigen Stiftungsratsmitglieder informieren und so auch Entscheidungen des Stiftungsrats vorbereiten. Die eigentliche Stiftungsratstätigkeit für ihn findet im Wesentlichen außerhalb der Sitzungen statt. Tatsächlich bedeutet das in der Regel für den Vorsitzenden eine beträchtliche Moderationsaufgabe im Stiftungsrat und im Zusammenwirken mit dem Vorstand. Je nach Größe des Stiftungsrats können ihn Ausschüsse unterstützen.