· Nachricht · Editorial April 2020
Stiftungsorgane und ihre Bedeutung in der Praxis
| Was ist wesentlich für das erfolgreiche Wirken einer Stiftung? Das ist natürlich eine sehr offene Frage, sprich es gibt entsprechend viele und unterschiedliche Antworten. Wesentlich ist ganz sicher eine gute Stiftungsidee, also ein Stiftungszweck, für den eine möglichst große Notwendigkeit besteht. Natürlich ist auch eine passende Satzung wichtig, genauso wie ein ausreichendes Stiftungsvermögen und/oder gute Ideen für ein erfolgreiches Spendensammeln („Fundraising“). |
Unterschätzt wird nach meiner Erfahrung oft die Wichtigkeit der Stiftungsorgane und deren zielführende Besetzung. Ich meine damit aber nicht nur die Erstbesetzung und die Organisation der Nachfolge in den Stiftungsorganen, sondern vor allem auch die „tägliche“ Organarbeit.
Kleinere Stiftungen haben meist lediglich einen Stiftungsvorstand. Aber bereits bei Stiftungen mittlerer Größe tritt oftmals als Kontrollorgan ein Stiftungsrat hinzu. Nicht nur bei ehrenamtlichen Organmitgliedern, sondern ganz generell beobachte ich in der Praxis vor allem bei Stiftungsorganmitgliedern, dass diese häufig sehr wenig Erfahrung mit einer solchen Tätigkeit haben. Beinahe zwangsläufig folgt daraus dann auch eine falsche Vorstellung von der erfolgreichen Mitarbeit in einem Stiftungsrat als Kontrollorgan. So ist man sich oft schon nicht im Klaren, wieviel Zeit erforderlich ist und welche Verantwortung man übernimmt.
Im StiftungsBrief ist schon mehrfach zur Arbeit von Stiftungsorganen ‒ und auch speziell von Stiftungsräten ‒ geschrieben worden. In einer der nächsten Ausgaben wollen wir darüber hinausgehend ganz praxisbezogen das Thema erfolgreicher Stiftungsratstätigkeit näher betrachten. Da habe ich in letzter Zeit besonderen Beratungsbedarf erlebt.
Falls Sie als Leser dazu eigene Erfahrungen oder auch Fragen aus der Praxis beitragen möchten, sind Sie herzlich eingeladen, sich bei der Redaktion zu melden (schreiben Sie an sb@iww.de).
Viel Spaß bei der Lektüre der folgenden Beiträge und bleiben Sie gesund!
Ihr
Dr. K. Jan Schiffer | Rechtsanwalt