Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Editorial Dezember 2020

    Auch Stiftungsorganmitglieder müssen Ausgaben gut begründen können

    | Auf nach Venedig? Oder: Wer fremdes Geld verwendet, sei besonders vorsichtig! Das sind zwei Sätze, die mir dieser Tage durch den Kopf gingen. |

     

    Institutionen, NPO, gemeinnützige Stiftungen und gemeinnützige Vereine finanzieren ihre Tätigkeiten in der Regel durch fremde Gelder. Das gilt etwa auch für eine berühmte Universität im süddeutschen Raum, über die dieser Tage auf spiegel.de zu lesen war, dass der zuständige Rechnungshof Vorwürfe erhebt. Der Bericht ist lehrreich, auch für die Stiftungswelt.

     

    In dem Pressebericht heißt es, dass zwei interne Veranstaltungen der Universität in Venedig abgehalten worden seien. Laut dem Bericht geht es um eine interne Strategietagung und um eine Fortbildung zum Thema Projektmanagement. Es sollen Reisekosten in Höhe von rund 15.000 Euro für die erstgenannte Veranstaltung und mehr als 17.000 Euro für die zweite Veranstaltung angefallen sein.

     

    Das klingt für mich durchaus aufwändig. Besonders überrascht hat mich aber die Begründung der Universität für die beiden auswärtigen Veranstaltungen, die in dem Pressebericht zu lesen war. Die Universität soll die Veranstaltungen in Venedig damit begründet haben, ihr habe ein eigenes Tagungszentrum gefehlt. Jawoll, wenn es bei einer Stiftung, sagen wir in Bonn, in den Räumen zu eng wird, fällt mir als erster alternativer Tagungsort auch direkt Venedig ein, eine Stadt, die ich besonders liebe.

     

    Ernsthaft: Es bleibt zu hoffen, dass es sich bei der Begründung der Universität um einen Irrtum handelt. Anderenfalls dürfte es uns nicht wundern, wenn auch die Staatsanwaltschaft einen Blick auf die Angelegenheit würfe.

     

    Was lernen wir? Wir lernen hier vor allem: Wer mit fremdem Geld umgeht, hat besondere Pflichten und steht unter besonderer Beobachtung. Er sollte jeden Cent an Ausgaben wirklich gut begründen können. Das gilt eben auch für Stiftungsorganmitglieder.

     

    Bleiben Sie gesund, auf Abstand und wohlgemut!

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. K. Jan Schiffer | Rechtsanwalt

    Quelle: ID 48774391