· Nachricht · Editorial Februar 2021
Fachbeiträge für Fachzeitschriften
| Vor Ihnen liegt eine Fachzeitschrift. Verschiedene Autoren haben dafür Fachbeiträge geschrieben. Warum sollte man Beiträge für eine Fachzeitschrift wie etwa den StiftungsBrief schreiben? Gerne will ich eine Antwort aus der Sicht eines Rechtsanwalts versuchen. Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege. Sie wirken bei der Entwicklung des Rechts mit ‒ und das nicht nur bei juristischen Streitigkeiten, sondern auch als Fachautoren. |
Wir Juristen vertreten Meinungen. Recht bedeutet jenseits der Besonderheiten des Einzelfalles immer wieder Meinungsvielfalt. Es gibt die herrschende Meinung. Es gibt Mindermeinungen. Es gibt Meinungen, die sich im Auf- oder im Abwind befinden. Es gibt jede Art von Meinungen ‒ auch solche, die sich aus herkömmlicher Sicht kaum ernsthaft vertreten lassen. Mit Blick auf diese Vielfalt ist uns, die wir Recht betreiben, wohl allen klar, dass wir die Diskussion zu diesen verschiedenen Meinungen brauchen, um das Recht fortzuentwickeln. Genau genommen ist man als Jurist und Rechtsanwalt aufgefordert, an der Diskussion teilzunehmen und das einzubringen, was man zu „seinem“ Thema zu sagen hat.
Aus Erfahrung kann ich berichten, dass dies sehr viel Spaß machen kann, aber wohl immer mehr Mühe macht, als man sich zu Beginn der Beschäftigung, etwa mit einem Fachaufsatz, denkt. Wenn es perfekt läuft, kann man durch seinen Meinungsbeitrag auch einmal Einfluss nehmen und sich vielleicht sogar einmal durchsetzen, z. B. bei einem Aspekt zu einem Gesetzesvorhaben. Dabei muss man sich allerdings darauf einstellen, dass so etwas in aller Regel lange dauert. Und natürlich ist es mit einem Aufsatz nicht getan. „Steter Tropfen höhlt den Stein“ heißt da aus meiner Sicht die bewährte Devise.
Unabhängig davon ist auch das Thema „Marketing durch Veröffentlichungen“ (siehe etwa schon Schiffer, Der Unternehmensanwalt, 1997, S. 202 ff.) in einer Zeit, in der uns vielfältige Marketingkonzepte für unsere Kanzleien nahegelegt werden, nicht ganz unwesentlich. Der Volksmund hat recht, wenn er postuliert: „Wer schreibt, der bleibt.“ Das möchte ich etwas abwandeln: Wer fundiert schreibt, schafft sich ein Erfolgsfundament für seinen Anwaltsberuf.
Warum ich das hier schreibe? Nun, das liegt doch auf der Hand: Ich möchte Sie herzlich einladen, durch Ihre fundierten Beiträge zur Meinungsvielfalt und zum Inhalt des StiftungsBrief oder auch anderer Fachzeitungen beizutragen. Das Recht braucht Ihre Meinung in der Fachdiskussion. Seien Sie mutig, probieren Sie es aus!
Bleiben Sie gesund, auf Abstand und wohlgemut!
Viel Spaß bei der Lektüre.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. K. Jan Schiffer | Rechtsanwalt