· Nachricht · Editorial Februa 2022
Stiftung zur Regelung der Erb-/Nachfolge bei erheblichem Vermögen
| Lesen bildet! Und gibt mitunter auch Ansätze für Gedankenspiele. Vor einiger Zeit konnten wir es auf spiegel.de lesen: Der vor allem als „James Bond“ berühmt gewordene Schauspieler Daniel Craig findet, dass „Erben ziemlich geschmacklos ist“. Sein Vermögen wird nach dem Artikel auf etwa 160,0 Mio. US-Dollar geschätzt. Seinen Kindern möchte er keine riesigen Summen hinterlassen. Er will vielmehr für gute Zwecke spenden. |
Nun, wir könn(t)en Herrn Craig helfen. Betrachtet ausgehend vom hier für ihn allerdings nicht passenden deutschen Recht, könnten wir „gedankenspielend“ mit ihm folgende Punkte besprechen:
Möglicherweise würden wir ihm angesichts seines doch recht beträchtlichen Vermögens nach ausführlichen Kennenlern- und Beratungsgesprächen eine eigene rechtsfähige Stiftung vorschlagen. Alternativ wäre an eine Zustiftung in Form eines auf seine Wünsche zugeschnittenen Stiftungsfonds bei einer bereits erprobten Stiftung zu denken. Das würde ihn um die Personalauswahl zumindest im administrativen Bereich entlasten. In beiden Fällen könnte er sich aktiv in die Stiftungsarbeit einbringen.
Wir würden mit ihm wohl das Modell des Anstiftens zu Lebzeiten und des letztwilligen Zustiftens ausgehend von seinen eigenen familiären finanziellen Bedürfnissen im Alter besprechen. Dabei würden wir natürlich auch das erhebliche Vermögen seiner Gattin (nach dem Artikel etwa 36 Mio. US-Dollar) berücksichtigen. Etwaige Zuwendungen an seine Kinder und Enkel wären ein weiteres Thema. Zudem wären die Pflichtteilsproblematik mit Pflichtteilsergänzungsfragen und Zehn-Jahresfrist (§ 2325 BGB) sowie notariellen Pflichtteilsverzichten weitere Themen. Auch über einen Ehevertrag müsste man wohl sprechen. Etwaiges Unternehmerisches Vermögen „müsste ggf. gesondert betrachtet werden“.
Am Ende stünden dann ggf. ein Testament oder Erbvertrag und eine Stiftung oder eine Zustiftungsvereinbarung.
Diese Zeilen sind ersichtlich ein Phantasieprodukt, aber immerhin ein nicht untypischer Ablaufplan für den Ansatz einer Stiftung zur Regelung der Erb-/Nachfolge bei einem erheblichen Vermögen.
Bleiben Sie gesund, weiterhin auf Abstand und wohlgemut!
Ihr
Dr. K. Jan Schiffer | Rechtsanwalt