· Nachricht · Editorial Januar 2021
Ertragsflaute und Beratung bei der Vermögensanlage
| Heute schreibe ich zu einem Dauerbrenner ‒ zu der Ertragsflaute bei Stiftungen. Stiftungen haben es aktuell schwer. Corona belastet. Dazu kommen die altbekannten Probleme. Ehrenamtliche Mitstreiter finden sich kaum. Die Rechts- und Steuerlage ist komplex. Daran wird das avisierte neue Stiftungsrecht wohl nichts ändern. |
Natürlich haben auch die Banken und Finanzdienstleister das Thema der grundsätzlichen Ertragsflaute erkannt und bieten sich mit ihren Finanzprodukten als Helfer an. Nicht begeistern kann dabei, wenn diese Helfer auf Veranstaltungen oder bei Besuchen mit den ewig gleichen Charts werben:
- 1. Wir stellen uns vor.
- 2. Wir haben bisher fast immer den Markt geschlagen. „Das zeigt die Kurve!“
- 3. Wir sind einzigartig.
Einzigartig sind aber genau betrachtet die Stiftungen. Stiftungen dient man nicht mit „08/15-Lösungen“, sondern mit Lösungen für ihren konkreten Fall (siehe Schiffer, SB 2011, 41). Maßstab auch für die Vermögensanlage ist der Stifterwille bei Errichtung der Stiftung. Der ist vor allem in der Satzung mehr oder weniger deutlich festgelegt. Um den Stifterwillen zu ermitteln, ist die Satzung ggf. auszulegen. Das ist nicht immer ganz einfach, aber unerlässlich. Maßstab ist etwa der Nachhaltigkeitsbegriff, den der Stifter für die Stiftung hoffentlich deutlich vorgegeben hat ‒ und nicht der Finanzdienstleister oder ein sonstiger Dritter. Schön wäre es, wenn sich diese Erkenntnis auch in der Finanzwelt verbreiten würde.
Natürlich kostet eine individuelle Beratung bei der Vermögensanlage. In der Regel kostet sie mehr, als es eine kleine oder mittlere Stiftung zahlen kann. Im Ergebnis bleiben dann für solche Stiftungen doch nur Lösungen von der Stange. Die Stiftungsorgane müssen dann allerdings genau hinschauen, ob die betreffende „Stange“ zu den Vorgaben passt, die der Stifter für die Vermögensanlage vorgegeben hat. Da liegt eine haftungsträchtige Verantwortung.
Es wäre sehr zu begrüßen, wenn Finanzdienstleister hier mit Stiftungen zu Beginn ihrer Zusammenarbeit gemeinsam genau hinschauen würden. Die Lösung liegt im Einzelfall.
Ich bin kein Prophet, wenn ich „vorhersage“, dass uns dieses Thema noch lange begleiten wird. Wir bleiben dran!
Für 2021 wünsche ich Ihnen das Bestmögliche!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. K. Jan Schiffer | Rechtsanwalt