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  • · Fachbeitrag · Editorial November 2024

    Überlastung der Stiftungsbehörden und das Phänomen der „Stiftungspäpste“

    | Schon mehrfach habe ich an dieser Stelle darüber berichtet, wie zunehmend schwierig die Bearbeitung von Stiftungserrichtungen, Satzungsänderungen und sonstigen Anfragen bei den Stiftungsbehörden für die Anfragenden selbst und auch für die Behörden geworden ist. Es herrscht ein erheblicher Personalmangel und es gibt offensichtlich auch einen Ausbildungsstau (siehe zuletzt Schiffer, Editorial SB 9/2024). Zwischenzeitliche Appelle an die Politik scheinen bisher nicht zu fruchten. Im Gegenteil: Uns erreichen Briefe von Stiftungsbehörden mit etwa folgenden Hinweisen: „Durch Personalwechsel und Personal-Einsparungsmaßnahmen kommt es zurzeit im Bereich der Stiftungsaufsicht zu zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung.“ |

     

    Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, dass selbsternannte „Stiftungspäpste“ sich aufschwingen und versuchen, Stiftungsgestaltungen in großem Umfang zu „verkaufen“. Schon an anderer Stelle habe ich kritisiert, dass „Stiftungen von der Stange“ kein guter Ansatz sind (siehe u. a. Schiffer, SB 2011, 41). In aller Regel dienen sie langfristig nicht dem Stifterwillen. Für eine etwaiges „Massengeschäft“ scheinen eher Stiftergemeinschaften geeignet, d. h. Oberstiftungen, unter deren Dach Stiftungsfonds oder Treuhandstiftungen eingerichtet werden können, an die natürlich auch gespendet werden kann (bspw. die „Stiftungsmeinschaften“ verschiedener Sparkassen im Bundesgebiet).

     

    Die Überlastung der Stiftungsbehörden und das Phänomen der „Stiftungspäpste“ haben durchaus etwas miteinander zu tun. Bekanntlich gibt es heute noch Stiftungsbehörden, bei denen man auf der Homepage oder in Broschüren den Hinweis findet, dass rechtsfähige Stiftungen ab einem Anfangsvermögen von 50.000 Euro oder ggf. sogar nur 25.000 Euro errichtet werden können. Gerade diese Stiftungsbehörden werden dann von den „Stiftungspäpsten“ mit Projektanfragen quasi überschwemmt, wie man aus der Praxis hört. Ich muss wohl nicht extra betonen, dass ein solches Vorgehen dem Stiftungswesen an sich schadet und natürlich auch jedem ernsthaften und gut beratenen Stifter, dessen Projekt durch die „Überschwemmung“ mit zweifelhaften Anfragen zwangsläufig auf die lange Bank geschoben wird.

     

    Wir alle, die wir uns schon länger und ernsthaft mit Stiftungen befassen, wissen doch, dass eine Stiftung ein sehr spezifisches Projekt für die Stifter ist, das einen genauen Blick im Einzelfall erfordert. Das gilt selbst für Stiftungsprojekte, die unter einer Oberstiftung errichtet werden, denn auch dort muss es einen genauen Blick darauf geben, was die Oberstiftung für welche Beträge im Einzelfall tatsächlich leisten kann und ob das zu den Vorstellungen des jeweiligen Stifters passt.

     

    Herzlichst, Ihr

     

    Dr. K. Jan Schiffer | Rechtsanwalt

    Quelle: ID 50222431