· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Europäische Stiftung: Eine gute Idee?
von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn (www.stiftungsrecht-plus.de)
| Die Europäische Kommission hat einen „Vorschlag für eine Ratsverordnung zum Statut einer Europäischen Stiftung“ unterbreitet. Ein Vorschlag, der aus deutscher Sicht mit Vorsicht zu genießen ist. Es droht die Angleichung des Gemeinnützigkeitsrechts an das europäische Recht. |
Regelung des § 51 Abs. 2 AO
Die Vorschrift normiert den strukturellen Inlandsbezug (dazu Theuffel-Werhahn, SB 12, 67). Diesen Vorbehalt hatte der deutsche Gesetzgeber als Reaktion auf die liberale Rechtsprechung des EuGH in Sachen Stauffer und Persche zur Kapitalverkehrsfreiheit entwickelt. Danach können Körperschaften, die ihren Sitz in einem der EU-Mitgliedstaaten haben, sich auch gegenüber deutschen Finanzämtern auf den Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit nach EU-Recht berufen. Der strukturelle Inlandsbezug erschwert bisher ein Tätigwerden ausländischer gemeinnütziger Stiftungen in Deutschland.
Vorschlag der EU-Kommission
Die Europäische Kommission hat am 8.2.12 einen „Vorschlag für eine Ratsverordnung zum Statut einer Europäischen Stiftung (European Foundation, FE)“ veröffentlicht (www.iww.de/sl134). Die Errichtung einer FE hat danach zwei wesentliche Voraussetzungen, nämlich
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