· Fachbeitrag · Gründungsberatung
Satzungsgestaltungskunst: Ohne Zeit und Sachverstand läuft die Stiftungsgründung schief
RA Dr. K. Jan Schiffer (www.schiffer.de und www.stiftungsrecht-plus.de)
| Kürzlich habe ich es wieder einmal erlebt ‒ dieses Phänomen. Ein Mensch möchte eine Stiftung errichten und spricht dazu einen Juristen an, skizziert diesem sein Vorhaben am Telefon und der Jurist meint: „Da habe ich ein erprobtes Satzungsmuster. Das empfehle ich Ihnen. Da ist alles drin, was Sie brauchen.o“ Klingt gut und ist bequem. Der Mensch aber ist skeptisch und bittet mich, zu überprüfen, ob diese Satzung fachlich in Ordnung ist. |
1. Das Problem in der Praxis
An sich eine gute Idee. Aber wie soll ich die Satzung überprüfen? Das kann ich ernsthaft doch nur anhand von Maßstäben ‒ eine Binsenweisheit. Maßstab ist einerseits die Gesetzes- und Rechtslage. Die alleine ist es aber nicht. Entscheidend ist der Mandant. „Haben Sie mit dem Juristen über Ihre Ideen, Wünsche und Vorstellungen zu Ihrem Stiftungsprojekt gesprochen?“- „Nein, nicht wirklich. „Der meinte: passt schon.“ Also holen wir das in einem Beratungsgespräch nach und sehen dann weiter. Vorab möge der Mensch den Satzungsentwurf und eine erste Skizze seiner Ideen übersenden.
So etwas oder Ähnliches kennt wohl jeder Berater aus seinem Berufsalltag. Erforderlich ist immer der Einstieg in eine konkrete und fundierte Beratung. Diese darf nicht bei einer Standardempfehlung stehen bleiben, sondern muss die konkrete Angelegenheit genau betrachten. Daraus wird dann in einer Diskussion mit der Mandantschaft eine spezifische Lösung entwickelt. Das gilt sicher generell, aber ganz besonders gilt es bezogen auf eine Stiftung, die grundsätzlich „ewig“ leben soll. Bekanntlich lässt sich eine Stiftungssatzung auch nicht beliebig ändern.
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