· Fachbeitrag · Vergütung
Einkommen und Bezüge: Unverhältnismäßigkeit und Unangemessenheit?
von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn (www.schiffer.de)
| Stiftungen fällt es immer schwerer, ausreichende Erträge für ihre Zweckerfüllung zu erhalten. Zunehmend diskutieren wir dabei im Zusammenhang mit der Professionalisierung von Stiftungsorganmitgliedern die Frage, ob und ab wann Bezüge für Organmitglieder gemeinnütziger Stiftungen aus steuerlicher Sicht „unverhältnismäßig“ hoch sind (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 AO). |
1. Managergehälter als Vorbild?
Bezüge von Wirtschaftslenkern erreichen in Deutschland nicht gekannte Höhen. Wenn die Vergütungen in der Privatwirtschaft ersichtlich steigen, dürfen dann nicht auch die Vergütungen der Organe gemeinnütziger Einheiten entsprechend steigen? Aus steuerlicher Sicht ist dazu Folgendes festzuhalten:
2. Steuerliche Betrachtung
Bei den Vergütungen von Managern geht es um Betriebsausgaben. Wie der BFH immer wieder betont hat, ist eine Ausgabe betrieblich veranlasst, wenn sie objektiv mit dem Betrieb zusammenhängt und subjektiv dem Betrieb dienen soll (BFH 16.3.10, VIII R 20/08). Die Art der Betriebsausgaben und auch deren Höhe bestimmt der Betrieb/der Steuerpflichtige grundsätzlich selbst. Tatsächlich hängt im Einzelfall die betriebliche Veranlassung gerade nicht davon ab, ob die Aufwendungen notwendig, üblich und zweckmäßig sind.
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