· Fachbeitrag · Zwischenruf
Anlagerichtlinien sind gut - solange man sich davon nicht in Sicherheit wiegen lässt
von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn
| Anlagerichtlinien haben zwei Wirkungen: Sie geben Organmitgliedern und Vermögensverwaltern Sicherheit in ihrem Tun, „verleiten“ sie aber auch dazu, nicht mehr über die Anlageentscheidung im Einzelnen nachzudenken. Werden die Richtlinien nicht ständig aktualisiert, helfen sie wenig. |
1. Anlagerichtlinien in Zeiten schlechter Erträge
Die Verwaltung des Stiftungsvermögens ist vom Gesetzgeber nur in Grundzügen geregelt. Deshalb kann ein Stifter die ihm auf diese Weise gewährte Freiheit nutzen und den gesetzlichen Rahmen mit seinen eigenen Vorstellungen über die Anlage des von ihm gewidmeten Stiftungsvermögens ausfüllen. Natürlich wissen wir alle, dass
- die Finanzmärkte schon längere Zeit schlechte Erträge bringen und dadurch wird die Erfüllung der Stiftungszwecke erschwert,
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