· Fachbeitrag · Zwischenruf
Begründungen, bitte!
von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn (www.stiftungsrecht-plus.de)
| Kennen Sie das? Ein Ratsuchender kommt zu Ihnen als Spezialist, weil er eine Behörden- oder Gerichtsentscheidung nicht versteht. Er legt Ihnen den Bescheid der Behörde oder das Urteil des Gerichts vor. Sie gehen den Text mit ihm durch und sind ebenso erstaunt wie der Betroffene selbst. |
1. Frage eines Stiftungsvorstands an das Finanzamt
Spielen wir es einmal ein wenig überspitzt durch, wobei ich hier tatsächlich Fälle aus der Praxis kumulativ kombiniere, um den entscheidenden Punkt ganz deutlich zu machen (Extremfallmethode nach Fritjof Haft): Nehmen wir an, der Betroffene habe sich als Vorstand einer Stiftung einfach nur mit der Frage an das Finanzamt gewandt, ob ein bestimmter Steuertatbestand greift. Da er sich mit seinem Berater in das Thema eingearbeitet hat, lieferte er zugleich die verschiedenen Gründe mit Nachweisen aus der Fachliteratur und Rechtsprechung für seine Auffassung mit, dass der fragliche Sachverhalt nicht zu besteuern ist. So weiß dann die Finanzverwaltung auch genau, worum es ihm geht. Angesichts des vielfach beklagten Steuerchaos in Deutschland hat sich der Betroffene also viel Mühe gemacht und wirklich ausführlich begründet.
2. Was erhält er als Antwort?
In dem ablehnenden Schreiben der Finanzverwaltung wird dem Betroffenen zunächst der Gesetzestext nacherzählt. Das erscheint ihm wenig überzeugend, denn er kennt den Text, hat doch gerade dieser Text zu seiner Nachfrage geführt.
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