· Fachbeitrag · Zwischenruf
Haftung und Werte: Die Compliance-Industrie
von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn
| Die Fragen nach der Haftung für eigenes Tun oder Unterlassen als Organmitglied und nach Wegen, sie zu vermeiden, sind schon lange ein in der Praxis wichtiges Thema. Dies nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch in der Stiftungswelt. Das Thema hat durch aktuelle Vorfälle erheblich mehr Beachtung gefunden. Die Nachfragen zur Compliance und Corporate Governance häufen sich. Ich möchte einen grundlegenden Punkt hervorheben, über den bis vor kurzem noch gerne geschmunzelt wurde, wenn ich ihn thematisiert habe. |
1. Regeltreue
Wie schwierig das Thema tatsächlich ist, haben uns in letzter Zeit einige große Konzerne gezeigt. Es geht um Regeltreue. Die einschlägigen Regeln können einen unterschiedlich weitreichenden Regelungscharakter haben (z.B. obligatorisch, freiwillig, unverbindlich). Sie können zudem von unterschiedlichen Interessengruppen gesetzt werden (z.B. Gesetzgeber, Stifter, Aufsichtsorgan, Stiftungsrat, Geschäftspartner und Zivilgesellschaft an sich).
Den einen erfasst bei den aktuellen Ereignissen in der Automobil- und Bankenwelt „ein Gefühl blinder Wut“ (Friedrich Graf von Westphalen, BB 41/2015, S. 1). Ein anderer (Frank A. Immenga, BB 43/2015, S. 1) stellt die sehr berechtigte Frage, „ob unsere Compliance-Industrie in den letzten Jahren lediglich an Quantität und nicht an der notwendigen Qualität gewonnen hat.“ Dabei deutet das Schlagwort von der „Compliance-Industrie“ sehr plastisch an, dass hier von in der Regel großen arbeitsteiligen Einheiten industriemäßig Beratungsgeschäfte betrieben werden. Ich habe nichts gegen Geschäfte von Beratern, nur muss die Dienstleistung zu dem jeweiligen Beratungsfall passen.
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