· Fachbeitrag · Zwischenruf
Sponsoring und Umsatzsteuer: Keine Klarheit
von StB Christel Fries, Montabaur, www.paul-und-weber.de
| Wer glaubt, die aktuellste Verfügung (OFD Magdeburg 29.4.10, S 7100-97-St243 Karte 17) zu der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Geld- oder Sachleistungen eines Sponsors an steuerbegünstigte Körperschaften (NPO) bringe endlich mehr Klarheit, der wird leider enttäuscht. Das Gegenteil ist der Fall. Für Zwecke der Ertragsteuer gibt es durch den „Sponsoring-Erlass“ des BMF (18.2.98, BStBl 98 I S. 212) zumindest eine Richtschnur für die Praxis. An einer klaren bundeseinheitlichen Regelung fehlt es bezüglich der Umsatzsteuer leider immer noch. |
1. Was ist Sponsoring?
Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld, geldwerten Vorteilen oder anderen Zuwendungen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Generell ist bei der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung eines Sachverhalts immer abzugrenzen, ob es sich bei einer Zuwendung (Geld- oder Sachleistung) um eine Spende oder um ein Entgelt für eine Leistung handelt, denn nur der Leistungsaustausch ist umsatzsteuerbar.
2. Bisherige OFD-Verfügungen
Mit der umsatzsteuerlichen Behandlung des Sponsorings befassten sich bereits mehrere Oberfinanzdirektionen. Nach den Verfügungen der OFD Frankfurt (18.3.09, S 7100 A-203-ST 110) sowie der OFD Karlsruhe (29.2.08, S 7100 Karte 17) handelte es sich bei Sponsoringleistungen i.d.R um steuerbare und steuerpflichtige Leistungen, da ein Leistungsaustausch (Leistung und Gegenleistung) vorliegt. Was den Umsatzsteuersatz angeht, unterscheiden diese OFD zwischen dem
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