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  • · Fachbeitrag · Zwischenruf

    Stiftungen 2015: Eine Art Rückblick

    von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn (www.stiftungsrecht-plus.de)

    | Viele Leser von SB mögen in 2014 mehr als einmal gedacht haben, dass die Beratung von Stiftungen und Stiftungsorganen nicht wirklich leicht ist. Dabei müssen sie gar nicht die ungezählten Streitfragen des Stiftungsrechts und des Stiftungssteuerrechts vor Augen gehabt haben, auf die in dieser Zeitschrift immer wieder Antworten gesucht werden. Der letzte Monat im Jahr legt da einen kleinen grundsätzlichen Rückblick nahe. |

     

    1. Erträge des Stiftungsvermögens: Woher nehmen?

    Stiftungen leben i.d. Regel ganz wesentlich von den Erträgen aus ihrem Vermögen. Die aktuellen und aller Voraussicht nach noch länger andauernden Probleme dazu lassen sich mit dem Schlagwort „Negativzins“ kennzeichnen:

     

    • Grundsätzliche Fragen zum Stiftungsvermögen
    • Lassen sich Stiftungszwecke angesichts der marginalen Verzinsung am Kapitalmarkt noch mit kleinen und mittelgroßen Stiftungen erfüllen?
    • Im Regelfall wird das ohne besondere zusätzliche Anstrengungen nicht gelingen. Selbst eine Stiftung mit einem Vermögen von einer Mio. EUR erzielt heute keine nennenswerten Kapitalerträge mehr.
    • Was wird da aus der bisher gedachten Untergrenze von 50.000 EUR für das Stiftungsvermögen? Sie ist schlicht überholt. In jedem Einzelfall ist genau hinzusehen, ob das Vermögen für die nachhaltige Zweckerfüllung reicht.
    • Welche Auswirkungen hat die Kapitalmarktsituation auf den Vermögenserhaltungsgrundsatz?