· Fachbeitrag · Zwischenruf
Verbrauchsstiftung wird künftig zum Normalfall
von RA Dr. K. Jan Schiffer (www.schiffer.de und www.stiftungsrecht-plus.de)
| Die rechtsfähige „Ewigkeitsstiftung“ („Dauerstiftung“) ist der statistische Normalfall. So schrieb es kürzlich ein Mitarbeiter einer Stiftungsbehörde. Aber, ist das noch richtig? Die Frage muss heute gestellt werden. |
1. Fakten
Die statistische Durchschnittsstiftung verfügt nur über ein Grundstockvermögen von wenigen 100.000 EUR. Etwa einem Viertel aller Stiftungen stehen sogar weniger als 100.000 EUR zur Verfügung (Quelle: Datenbank Deutscher Stiftungen, Stand: März 2017). Mit solchen Vermögen lassen sich gegenwärtig kaum noch Erträge in einer Höhe erwirtschaften, die eine umfassende Erfüllung von Stiftungszwecken ermöglichen. Die Fachbeiträge zur Ertragsmisere bei der Stiftung füllen mittlerweile mittelgroße Bibliotheken.
2. Folgen
Um nennenswerte Erträge für die Erfüllung der Stiftungszwecke zu erzielen, müssen Stiftungen heute über ein wesentlich größeres Grundstockvermögen verfügen, als noch vor zehn Jahren. Deshalb gewinnt die Verbrauchsstiftung immer mehr an Attraktivität. Ermöglicht sie doch durch den Vermögensverbrauch auch bei kleineren Vermögen eine nennenswerte Erfüllung von Stiftungszwecken. Sei es auch nur für einen recht begrenzten Zeitraum.
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