03.01.2020 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Häufig schließen Senioren Verträge ab, die das Widerrufsrecht nicht deutlich genug im Text hervorheben. Allerdings hat diese Pflicht auch Grenzen. Das OLG Dresden sagt: Eine Belehrung in Fettdruck ist ausreichend, auch wenn andere Über- und Nebenschriften fettgedruckt sind. Deshalb geht die Belehrung nicht im Gesamttext „unter“ (14.8.19, 4 U 1486/19, Abruf-Nr. 212984 ).
03.01.2020 · Fachbeitrag ·
Finanzen
Senioren verfügen im Alter oft über wenig Geld und stellen vieles auf den Prüfstand: Sie wechseln in günstigere Versicherungstarife, kündigen Abonnements usw. Viele Senioren zahlen außerdem ...
03.01.2020 · Nachricht ·
Haftungsrecht
Gerade Senioren sind durch die modernen Kleinstfahrzeuge im Straßenverkehr verunsichert. Dem wirkt eine Entscheidung des OLG Koblenz entgegen. Danach haben auf einem kombinierten Fuß- und Radweg Fußgänger gegenüber ...
23.12.2019 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Bereits 2014 entschied das BSG, dass Krankenkassen spezielle visuelle Rauchmelder für Hörgeschädigte bezahlen müssen (18.6.14, B 3 KR 8/13 R). Dieser Anspruch besteht aber auch, wenn der Versicherte nicht mehr in der eigenen Wohnung lebt, sondern in einer vollstationären Wohnform der Eingliederungshilfe. Dann ist jedoch der Einrichtungsträger zuständig und nicht die Krankenkasse, sagt das BayLSG.
20.12.2019 · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Der Bundesrat möchte Verbraucherinnen und Verbraucher und damit auch Senioren besser vor Fake-Shops schützen. Er hat am heute eine Entschließung gefasst, in der er der Bundesregierung verschiedene Maßnahmen gegen ...
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04.12.2019 · Nachricht ·
Aktuelle Gesetzgebung
Die Sicherheit und Qualität von Implantaten soll sich verbessern: Der Bundesrat hat den Aufbau eines bundesweiten Implantateregisters gebilligt. Es soll Langzeitbeobachtungen von Implantaten sowie Aussagen zu ...
04.12.2019 · Fachbeitrag ·
Arbeitsunfall
Was bedeutet es auf dem modernen Arbeitsmarkt, wenn ein Arbeitnehmer nicht alle seine Finger einsetzen kann? Die Einschränkungen sind größer als früher, da nahezu in allen Berufen Tastaturen, Drucktasten und Displayflächen zu bedienen sind. Entsprechend neue Bewertungen sind aber noch nicht in die Literatur eingegangen und daher für Gerichte nicht bindend, so das SG Karlsruhe.