09.03.2015 · Fachbeitrag ·
Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Nicht selten ist es so, dass Ehen, z.B. nachdem die Kinder aus dem Haus sind, geschieden werden. Mit einem neue Lebenspartner wird dann oft weder eine Ehe noch ein Partnerschaftsvertrag geschlossen. Man lebt vielmehr in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Diese ist nicht gesetzlich geregelt. Der folgende Beitrag zeigt, welche Konsequenzen dies auf Unterhaltsansprüche hat, wenn es zur Trennung kommt. Des Weiteren, was erbrechtlich und im Krankheitsfall zu beachten ist.
09.03.2015 · Fachbeitrag ·
Schwerbehinderung
Seit dem 1.1.15 wird nur noch der neue Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Diese Grafik zeigt Ihnen im Überblick sämtliche Ausweisdaten und -angaben Ihrer Mandanten und sich daraus ergebende ...
09.03.2015 · Fachbeitrag ·
Wohnformen im Alter
So lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu leben oder – falls dies nicht möglich ist – so selbstbestimmt wie möglich zu wohnen, ist der Wunsch vieler älterer Menschen. Um dies zu ermöglichen gibt es ...
09.02.2015 · Fachbeitrag ·
Betreuungsverfahren
Ist ein Angehöriger aus dem privilegierten Personenkreis des § 303 Abs. 2 FamFG im ersten Rechtszug eines Betreuungsverfahrens nicht beteiligt worden, steht ihm kein Recht auf Beschwerde zu unabhängig davon, aus welchen Gründen die Beteiligung im ersten Rechtszug unterblieben ist. (BGH 20.11.14, XII ZB 86/14, Abruf-Nr. 174543 , Leitsatz der Redaktion).
09.02.2015 · Fachbeitrag ·
Fahrerlaubnis
Ältere Menschen hegen oft Bedenken, ob sie noch als Führer eines Kraftfahrzeuges am Straßenverkehr teilnehmen sollen oder ob es besser angezeigt wäre, den Führerschein abzugeben und damit auf die Fahrerlaubnis zu ...
09.02.2015 · Fachbeitrag ·
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Nicht selten werden Ehen, z.B. nachdem die Kinder aus dem Haus sind, geschieden. Mit einem neuen Lebenspartner wird dann oft weder eine Ehe noch ein Partnerschaftsvertrag geschlossen. Man lebt in nichtehelicher ...
20.01.2015 · Nachricht · Datenschutz
Der Kläger, der in der Einrichtung der Beklagten stationär behandelt worden ist, nimmt diese und zwei bei ihr angestellte Ärzte auf Schadensersatz in Anspruch. An einen der Ärzte konnte die Klage unter der Klinikanschrift zunächst nicht zugestellt werden, weil der Prozessbevollmächtigte des Klägers den Namen nicht richtig angegeben hatte. Nach der Korrektur des Namens war die Zustellung erfolgreich. Trotzdem verlangte der Kläger von der Klinik Auskunft über die Privatanschrift des betroffenen Arztes. Dies ...
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