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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Wichtiges auf den Punkt gebracht

    | Im „Steuerticker“ bieten wir Ihnen einen Kurzüberblick über wichtige Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. Getreu dem Motto: Aus der Praxis - für die Praxis. |

     

    Sonderausgaben: BMF-Schreiben zu Globalbeiträgen an ausländische Versicherungsträger

    Für beschränkt Steuerpflichtige mit Einkünften aus Arbeitnehmertätigkeit gilt beim Sonderausgabenabzug für Beiträge an einige ausländische Sozialversicherungsträger die Besonderheit, dass ein Globalbeitrag erhoben wird (also keine Aufteilung der Beiträge nach Leistungen für Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter und Tod erfolgt). Das BMF hat jetzt für im Jahr 2011 geleistete Globalbeiträge festgelegt, wie sich diese zusammensetzen und welcher Anteil als Sonderausgaben abziehbar ist (BMF, Schreiben vom 26.1.2012, Az. IV C 3 - S 2221/09/10013:001; Abruf-Nr. 120511).

    Kirchensteuer: Einspruchsfrist kann ein Jahr betragen

    Fehlt in der Rechtsbehelfsbelehrung in einem Kirchensteuerbescheid die exakt zuständige Behörde, bei der der Einspruch einzulegen ist, verlängert sich die Einspruchsfrist von einem Monat auf ein ganzes Jahr (FG Münster, Urteil vom 25.11.2011, Az. 4 K 597/10; Abruf-Nr. 120512).

    Werbungskosten: Strafverteidigungskosten bei Bereicherung nicht absetzbar

    Bereichert sich ein Steuerzahler durch krumme Geschäfte, kann er die ihm entstandenen Strafverteidigungskosten nicht als Werbungskosten geltend machen (FG Hamburg, Urteil vom 14.12.2011, Az. 2 K 6/11; Abruf-Nr. 120419). Ausnahme: Abziehbar sind solche Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer in Ausübung seines Berufs Straftaten begangen hat, um seinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren.

    Bürgschaftsverpflichtung: Tilgungsraten können für Arbeitnehmer Werbungskosten darstellen

    Wird einem Arbeitnehmer eine Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers in Aussicht gestellt, wenn er für seinen Arbeitgeber eine Bürgschaftsverpflichtung eingeht, sind die Tilgungsraten aus dieser Bürgschaftsverpflichtung im Ernstfall als Werbungskosten abziehbar. Es liegen keine Anschaffungskosten für die spätere Beteiligung vor (BFH, Urteil vom 16.11.2011, Az. VI R 97/10; Abruf-Nr. 120220).

    Steueranrechnung nach § 35a EStG: Arbeiten müssen „im“ Haushalt stattfinden

    Eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen gibt es nur für die Leistungen, die „im“ Haushalt stattgefunden haben. Wird der Gegenstand in der Werkstatt des Unternehmens repariert bzw. renoviert, ist für diesen Stunden- bzw. Arbeitslohnaufwand keine Steueranrechnung möglich (FG München, Urteil vom 24.10.2011, Az. 7 K 2544/09; Abruf-Nr. 120513). Damit wenigstens ein Teil der Leistungen zur Anrechnung führen kann, sollte die Rechnung folglich in Arbeiten „im“ und „außerhalb“ des Haushalts aufgeteilt werden.

    Abgrenzung zwischen Land- und Forstwirtschaft und Gewerbe: BMF nimmt Stellung

    Liegen Sie mit dem Finanzamt im Clinch, ob Ihre Tätigkeit gewerblich ist oder land- und forstwirtschaftlich, sollten Sie einen Blick in ein aktuelles BMF-Schreiben werfen. Dort sind die neuen Abgrenzungskriterien ab 2012 erläutert (BMF, Schreiben vom 19.12.2011, Az. IV D 4 - S 2230/11/10001; Abruf-Nr. 120514).

    Rentner gibt Berufsunfähigkeitsrente nicht an: FG Köln entscheidet auf Steuerhinterziehung

    Ein Steuerzahler, der dem Finanzamt in der Steuererklärung seine Berufsunfähigkeitsrente verschweigt, begeht eine Steuerhinterziehung. Folge: Es werden die vergangenen zehn Jahre aufgerollt und neue Bescheide erlassen (FG Köln, Urteil vom 22.6.2011, Az. 4 K 950/08; Abruf-Nr. 120423).

    Außergewöhnliche Belastung: Kosten für Diätverpflegung bleiben tabu

    Entstehen Ihnen wegen einer Krankheit Kosten für eine Diätverpflegung, ist ein Abzug als außergewöhnliche Belastung auch dann nicht möglich, wenn die Diät anstelle einer medikamentösen Behandlung angeordnet wird (FG Münster, Urteil vom 16.11.2011, Az. 10 K 200/10 E; Abruf-Nr. 120433).

    Duale Studiengänge: Seit diesem Jahr besteht Sozialversicherungspflicht

    Betriebe, die Studenten im Rahmen eines dualen Studiums beschäftigen, müssen diese Studenten seit dem 1. Januar 2012 sozialversicherungsrechtlich wie Auszubildende behandeln. Dadurch werden solche Studenten meist teurer.

    Steuerschulden der Eltern: Zwangsvollstreckung gegen Kinder möglich

    Wer Steuerschulden hat und deshalb schnell noch sein gesamtes Vermögen an die Kinder verschenkt, gewinnt damit wenig. Denn das Finanzamt darf in diesem Fall dennoch bei den Kindern zwangsvollstrecken (FG Hessen, Urteil vom 9.11.2011, Az. 3 K 1122/07; Abruf-Nr. 120515).

    Übersicht der Zahlen zur Lohnsteuer 2012: BMF-Unterlage downloaden

    Sie suchen nach einer Übersicht zu Freibeträgen, Freigrenzen und Höchstbeträgen rund um das Thema Lohnsteuer 2012. Dann hilft Ihnen eine Übersicht („Daten und Fakten zur Lohnsteuer 2012“) des BMF. Diese finden Sie in wiso.iww.de unter dem Reiter Downloads in der Rubrik Checklisten, Stichwort Pauschalen/Grenzwerte/Termine.

    Steuerliche Förderung der energetischen Wohngebäudesanierung: Vermittlungsausschuss vertagt sich erneut

    Auch in seiner Sitzung am 8. Februar 2012 konnte sich der Vermittlungsausschuss nicht auf eine Lösung zum „Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Wohngebäudesanierung“ verständigen. Die Umsetzung scheiterte an der Finanzierung der zu erwartenden Steuerausfälle. Das Gesetz bleibt aber auf der Agenda.

    Private Pkw-Nutzung wurde verschwiegen: Steuerbescheid darf wegen neuer Tatsachen geändert werden

    Hat der Bearbeiter eine Steuererklärung ungeprüft durchgewunken und stellt sich Jahre später heraus, dass der Steuerzahler dem Finanzamt die private Nutzung eines betrieblichen Pkw verschwiegen hat, dürfen die bestandskräftigen Bescheide vom Finanzamt aufgrund einer neuen Tatsache nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert werden (FG Thüringen, Urteil vom 10.11.2011, Az. 2 K 163/10; Abruf-Nr. 120516).

    Wichtig für Speditionen und Transportunternehmen: Umsatzsteuer für weiterbelastete Mautgebühr

    Stellen Spediteure ihren Kunden die verauslagte Maut in Rechnung, müssen sie auf die Maut Umsatzsteuer berechnen (Mitteilung der OFD Niedersachsen vom 1.1.2012).

    Bewirtungskosten im Hotel- und Gaststättengewerbe: Voller Abzug bleibt die Ausnahme

    Auch Wirte, Gastronomen und Hotels, die Gäste bewirten, dürfen nur 70 Prozent der Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben verbuchen. Der 100-prozentige Abzug kommt nur dann in Betracht, wenn die Bewirtung zur Präsentation bestimmter Speisen zu Werbezwecken erfolgt war (BFH, Urteil vom 7.9.2011, Az. I R 12/11; Abruf-Nr. 120286).

    Steuerbescheid: Wirksame Bekanntgabe trotz mehrmonatiger Inhaftierung

    Ein Steuerbescheid, der während der Inhaftierung eines Steuerzahlers zugestellt wird, ist wirksam bekanntgegeben, wenn Frau und Kind des Inhaftierten noch an der Wohnanschrift leben (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.6.2011, Az. 14 B 515/11; Abruf-Nr. 120510).

    Ungerechtfertigte Steuererstattung: Schweigen wird nicht bestraft

    Wer vom Finanzamt eine zu hohe Steuererstattung bekommt, die auf offensichtlichen Fehlern des Finanzamts beruht, macht sich nicht strafbar, wenn er dem Finanzamt den Fehler nicht meldet. In einem Fall vor dem BFH durfte ein Steuerzahler deshalb wegen zwischenzeitlich eingetretener Festsetzungsverjährung zu viel erstattete Lohnsteuer in Höhe von 85.000 Euro behalten (BFH, Urteil vom 25.10.2011, Az. VII R 55/10; Abruf-Nr. 120219).

    Grunderwerbsteuer: In welchem Zeitpunkt entsteht die Grunderwerbsteuer?

    Weil immer mehr Bundesländer die Grunderwerbsteuer anheben, stellt sich in der Praxis die Frage, wann der Tatbestand für die Entstehung der Grunderwerbsteuer verwirklicht ist. Antwort: Es ist das Datum der notariellen Beurkundung (Abschluss des Notariatsvertrags) maßgeblich. Das Datum, an dem Nutzen und Lasten übergingen und / oder der Kaufpreis gezahlt wurden, ist unerheblich.

    Speisenverkauf bei Sportveranstaltungen: Vereine können Umsatzsteuerlast um 60 Prozent senken

    Vereine können die Umsatzsteuerlast aus dem Verkauf von Speisen im Rahmen von Freiluft- und vor allem vonHallensportveranstaltungen um mehr als 60 Prozent senken. Möglich machen das ein vielfach unbekanntes BFH-Urteil sowie ein darauf anzuwendendes BMF-Schreiben. Der VereinsBrief erläutert in der aktuellen März-Ausgabe detailliert, wie Vereine die Umsatzsteuerlast von 19 Prozent auf 7 Prozent mindern können. Wenn Sie sich für den Beitrag interessieren: Ein kostenloses Probeexemplar können Sie unter vb.iww.de anfordern.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 19 | ID 31891970