Ein Leser fragt: Für berufliche Fahrten nutze ich einen Pkw, der auf meine Schwiegermutter zugelassen ist. Das Finanzamt will von mir in der Steuererklärung geltend gemachte Fahrtkosten nur anerkennen, wenn ich neben den Benzinquittungen noch Zahlungsnachweise zu den tatsächlich getragenen laufenden Kfz-Kosten vorlege. Ist das korrekt?
Der Wehrsold und das Dienstgeld für freiwillig Wehrdienstleistende (zur Zeit etwa 280 bis 350 Euro monatlich) sowie das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld (maximal 336 Euro im Monat) bleiben auch in ...
In Deutschland lebende Eltern können das Schulgeld, das sie für den Schulbesuch ihres Kindes an eine schweizerische Privatschule zahlen, nicht als Sonderausgabe abziehen, entschied der BFH.
Ein Ehemann, dessen Ehefrau bei der Heirat ein Kind mit in die Ehe gebracht hat, darf Unterhaltskosten für das Stiefkind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das hat der BFH klargestellt, indem er die Beschwerde eines Steuerzahlers gegen die Nichtzulassung der Revision abgewiesen hat (Beschluss vom 24.5.2012, Az. VI B 120/11). Das für den Stiefvater nachteilige Urteil des FG Hamburg (Urteil vom 27.9.2011, Az. 3 K 229/10; Abruf-Nr. 120224 – WISO 2/2012, Seite 1) ist damit rechtskräftig geworden.
Unterstützen Sie einen Verwandten im Ausland finanziell, reicht es für den Abzug dieser Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nicht aus, dass der Verwandte arbeitslos ist (eine Ausnahme gilt für ...
Das BMF hat zu der Frage, wann Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Studiengebühren oder andere Fortbildungsaufwendungen steuerfrei erstatten können, neue Spielregeln aufgestellt.
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Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses im Ausland sind grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden. Erfüllt das Au-Pair diese Voraussetzungen nicht, besteht kein Anspruch auf Kindergeld (BFH, Urteil vom 15.3.2012, Az. III R 58/08; Abruf-Nr. 121741 ).