25.04.2012 · Fachbeitrag ·
Haushaltsnahe Dienstleistung
Wer in einem Alten- oder Pflegeheim lebt, kann nach Ansicht des FG Niedersachsen die Kosten, die einem der Heimträger zum Beispiel für die Vorhaltung einer altersgerechten Grundversorgung, für die Krankenpflege im Appartement bei vorübergehender Erkrankung sowie für die 24 Stunden Notfallbereitschaft eines Pflegedienstes in Rechnung stellt, als haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG) steuermindernd abziehen. Ob man daneben auch einen Behindertenpauschbetrag (§ 33b EStG) geltend machen kann, muss ...
25.04.2012 · Fachbeitrag ·
Sonderausgaben
Ein Leser fragt: In Ihrer Berichterstattung zum Thema „Verrechnung von Beitragserstattungen der Krankenversicherung aus dem Jahr 2009 mit Sonderausgaben aus dem Jahr 2010“ (WISO 9/2011, Seite 14) haben Sie ...
25.04.2012 · Fachbeitrag ·
Außergewöhnliche Belastung
Prinzipiell als außergewöhnliche Belastung absetzbare Krankheitskosten wirken sich wegen der zumutbaren (Eigen-)Belastung in der Praxis steuerlich oft nicht aus. Das FG Niedersachsen hält diese unbeliebte Regelung ...
25.04.2012 · Fachbeitrag ·
Haushaltsnahe Dienstleistung
Obwohl wahrscheinlich 99 Prozent aller Steuerzahler haushaltsnahe Dienstleistungen beziehen, beantragt nur ein Bruchteil davon eine Steueranrechnung nach § 35a EStG. Auf die Steuerschuld angerechnet werden 20 Prozent der abgerechneten Leistung, maximal 4.000 Euro im Jahr. Haushaltsnahe Dienstleistungen stecken vor allem in den folgenden Kosten.
23.04.2012 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Die Spritpreise haben traurige Höchstwerte erreicht, an der Pendlerpauschale ändert sich trotzdem nichts. Gut zu wissen, dass es andere – völlig legale – Möglichkeiten gibt, das Finanzamt an den hohen ...
08.04.2012 · Fachbeitrag ·
Außergewöhnliche Belastung
Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, ohne dass es zuvor eines ärztlichen Gutachtens oder einer ärztliche ...
05.04.2012 · Nachricht · Zweitstudium/Berufsfortbildung
Fallen bei einem Studium oder einer anderen Aus- und Fortbildung Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung an, können diese mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer angesetzt werden. Bisher war der Abzug auf die Entfernungspauschale begrenzt, es wurde nur eine Strecke berücksichtigt. Der BFH hat nun entschieden, dass auch für Fahrten zum Beispiel zur Universität oder zu einem Fortbildungskolleg (Abendschule) die tatsächlichen Kosten für Hin- und Rückfahrt abzugsfähig sind (BFH, Urteile vom 9.2.2012, Az. VI R 42/11 ...
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