Eine Kapitalanlage in fremder Währung zu tätigen, kann wirtschaftlich sinnvoll sein; nämlich z. B. um sich gegen eine Abwertung des Euro abzusichern. Bislang liefen solche Fremdwährungskonten „unter dem Radar“ des Finanzamts. Das ändert sich durch eine neue Rechtsauffassung des BMF. Was Inhaber eines verzinslich geführten Fremdwährungskontos deshalb nun veranlassen müssen, zeigt SSP.
Die Verlustverrechnung bei Termingeschäften ist seit 2021 noch schlechter als die bei den anderen Einkünften aus Kapitalvermögen. Haben Sie Verluste aus Termingeschäften erlitten, können Sie diese nur noch in Höhe ...
Ein Leser hat 2008 in einen Fonds investiert und hält die Anteile bis heute. Bei diesen bestandsgeschützten Altanteilen unterliegt nur die seit dem 01.01.2018 eingetretene Wertveränderung der Besteuerung.
„Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung ist das Vorliegen der materiell-rechtlichen Antragsvoraussetzungen gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 1 Buchst. a und b EStG in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen vom Finanzamt zu unterstellen. Diese müssen nur für das erste Antragsjahr vorliegen; ihr Wegfall in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen ist unerheblich“. Das hat der BFH klargestellt.
Sie ist zurück. Nach zwei Jahren Pause berechnen Banken wieder eine steuerliche Vorauszahlung auf thesaurierende Fonds, somit auch auf ETF. Entsprechend mussten Anleger seit Januar die sog. Vorabpauschale ans Finanzamt ...
Nach § 5a Abs. 4 S. 5 EStG geht bei der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert ein festgestellter Unterschiedsbetrag auf den Rechtsnachfolger über. Doch darf diese, im Jahr 2021 in Kraft ...
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Die Verlustverrechnung bei Termingeschäften ist seit 2021 noch schlechter als die bei den anderen Einkünften aus Kapitalvermögen. Haben Sie Verluste aus Termingeschäften erlitten, können Sie diese nur noch in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit Erlösen aus Stillhalterprämien verrechnen. So steht es in § 20 Abs. 6 S. 5 EStG. Das FG Rheinland-Pfalz hat jetzt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Verlustverrechnung geäußert.