21.09.2017 · Fachbeitrag aus SSP · Werbungskosten
Beantragen Sie beim Finanzamt erstmals einen Werbungskostenabzug für Ihr häusliches Arbeitszimmer, bekommen Sie meist einen Fragebogen. Kommt der Finanzbeamte nach dessen Auswertung zur Erkenntnis, dass Sie einen anderen Arbeitsplatz haben, wird der Werbungskostenabzug komplett versagt. Eine Verfügung der OFD Niedersachsen stellt diese fiskalische Sichtweise jetzt auf den Kopf. Trotz eines anderen Arbeitsplatzes bietet sie Ihnen die Möglichkeit, für das Arbeitszimmer den vollen ...
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21.09.2017 · Fachbeitrag aus SSP · Werbungskosten
Setzt Ihr Arbeitgeber einen Sammelpunkt fest, an dem Sie sich „typischerweise arbeitstäglich“ einfinden müssen, dürfen Sie die Fahrtkosten zum Sammelpunkt nur mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen. Da die Finanzgerichte uneins sind, was „typischerweise arbeitstäglich“ bedeutet, muss der BFH für den Befreiungsschlag sorgen. Wahren Sie bis dahin Ihre Chancen auf den Werbungskostenabzug.
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21.09.2017 · Fachbeitrag aus SSP · Steuerticker
Der „Steuerticker“ verschafft Ihnen einen Überblick über steuerliche Trends, Urteile, BMF-Schreiben und andere Verwaltungsanweisungen.
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21.09.2017 · Fachbeitrag aus SSP · Einkommensteuer
Ehegatten können die Zusammenveranlagung selbst dann noch wählen, wenn ein Ehegatte schon einzeln veranlagt worden und dieser Steuerbescheid bestandskräftig geworden ist. Diese gute Nachricht enthält eine bundeseinheitlich abgestimmte Verfügung der Finanzbehörde Hamburg.
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21.09.2017 · Nachricht aus SSP · Umgang mit dem Finanzamt
Die OFD Frankfurt hat sich dazu geäußert, wann das Finanzamt nach einer Umsatzsteuersonderprüfung den Umsatzsteuerjahresbescheid für dasselbe Jahr im Rahmen einer erneuten Betriebsprüfung noch einmal unter die Lupe nehmen und ändern kann.
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18.09.2017 · Nachricht aus SSP · Webinar am 26.09.2017
Vereinsveranstaltungen stärken nicht nur das Zusammengehörigkeitsgefühl, sondern sollen oft auch dem Verein neue Mittel verschaffen. Wer aber die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Folgen im Vorfeld nicht bedenkt, riskiert hinterher das böse Erwachen. Wolfgang Pfeffer zeigt Ihnen am 26.09.2017 in seinem zweistündigen Webinar deshalb, wie Sie Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und Gemeinnützigkeitsfallen umgehen.
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18.09.2017 · Fachbeitrag aus SSP · Sonderausgaben
Haben Sie Geld auf dem Sparkonto, das kaum Zinsen bringt und das Sie derzeit auch nicht dringend benötigen? Dann prüfen Sie, ob Sie mit Ihren Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung noch mehr Steuern sparen können, indem Sie Vorauszahlungen tätigen. Das BMF hat jetzt die Details dieses veritablen Steuersparmodells definiert. SSP Steuern sparen professionell erläutert, wer von dem Modell profitiert und wie Sie es am besten handhaben.
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18.09.2017 · Fachbeitrag aus SSP · Lebensversicherung
Haben Sie eine Lebensversicherung, die Sie vor dem 01.01.2005 abgeschlossen haben, verkauft und dabei wegen hoher Bearbeitungsgebühren, einer frühen Beitragsfreistellung oder der schlechten Entwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung Verluste erzielt, hatten Sie bisher schlechte Karten. Das Finanzamt hat die Verluste als Privatvergnügen eingestuft und den Verlustabzug abgelehnt. Der BFH ist dem aber jetzt entgegengetreten.
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15.09.2017 · Fachbeitrag aus SSP · Lohnsteuer
Erstatten Sie Mitarbeitern die Fahrtkosten für berufliche Fahrten mit dem privaten Pkw, bleiben diese nur steuerfrei, wenn Sie für jede Fahrt entsprechende Aufzeichnungen geführt haben. Das lehrt eine rechtskräftige Entscheidung des FG Saarland. Ziehen Sie daraus die richtigen Konsequenzen, um künftigen Lohnsteuerprüfungen gelassen entgegensehen zu können.
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13.09.2017 · Nachricht aus SSP · Außergewöhnliche Belastung
Die Frage, ob es verfassungswidrig ist, dass Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden können, um die zumutbare Belastung zu mindern sind, hängt erneut vor dem BVerfG. Und zwar in einem „Omnibus-Verfahren“ mit der zweiten Frage, ob es verfassungsgemäß ist, dass für verwitwete Alleinerziehende mit Kindern der Grundtarif gilt und sie nicht den Splittingtarif beanspruchen können.
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