· Fachbeitrag · Räumungsvollstreckung
BGH zur Räumung eines Grundstücks mit Tieren
(BGH 4.4.12, I ZB 19/11, Abruf-Nr. 122318) |
Sachverhalt
Schuldner S. ist rechtskräftig verurteilt, das Grundstück zu räumen und geräumt an die Gläubigerin G. herauszugeben sowie die während der Pachtzeit mit Bauschutt vorgenommene Aufschüttung auf seine Kosten zu beseitigen. S. betreibt auf dem Grundstück eine Zucht mit Damwild. Nachdem das AG bereits im Jahr 2008 ein Zwangsgeld von 1.000 EUR gegen S. verhängt hatte, weil er das Damwild nicht von dem zu räumenden Grundstück entfernt hatte, hat G. im Jahr 2010 erneut die Verhängung eines Zwangsgelds gegen S. wegen der unterbliebenen Entfernung des Damwilds beantragt.
Das AG hat antragsgemäß ein Zwangsgeld von 3.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 100 EUR einen Tag Zwangshaft gegen S. festgesetzt. Auf die sofortige Beschwerde des S. hat das LG den Beschluss des AG aufgehoben und den Antrag der G. auf Verhängung von Zwangsmitteln zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die zugelassene Rechtsbeschwerde der G.
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