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  • · Fachbeitrag · Schritt-für-Schritt-Anleitung

    So pfänden Sie jetzt Eigentümergrundschulden

    | Auch Eigentümergrundschulden sind jetzt mit den neuen verbindlichen Formularen zu pfänden. Der folgende Beitrag erläutert in sieben Schritten, wie Sie dabei vorgehen müssen. |

     

    • Schritt 1: Einträge auf Seite 1

    Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen

     

    Es wird beantragt, den nachfolgenden Entwurf als Beschluss auf

    ☒ Pfändung ☒ und ☒ Überweisung zu erlassen.

    ☒ Zugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln

    (☒ mit der Aufforderung nach § 840 der Zivilprozessordnung - ZPO).

    ☐ Die Zustellung wird selbst veranlasst.

     
    • Schritt 2: Einträge auf Seite 2

    ☒ Pfändungs- ☒ und ☒ Überweisungs-Beschluss in der Zwangsvollstreckungssache