· Fachbeitrag · Forderungspfändung
Das ist zu beachten, wenn Sie Sterbegeldversicherungen pfänden
| Erhalten Gläubiger die Information, dass ein Schuldner eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat, kann dies aus Vollstreckungsgesichtspunkten interessant sein. Hierbei gilt es allerdings Einiges zu beachten. |
1. Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Die Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung, die lebenslänglich abgeschlossen wurde und im Todesfall an einen bei Abschluss benannten Begünstigten ausgezahlt wird. Die Versicherungssumme ist meistens gering, da sie bezweckt, den Hinterbliebenen die Beerdigungskosten zu ersparen. Sie werden von der Sterbegeldversicherung im Todesfall des Versicherten übernommen.
2. Diese Entscheidung müssen Sie kennen
Der BGH (12.12.07, VII ZB 47/07, Abruf-Nr. 080309) hat klargestellt: Eine Sterbegeldversicherung ist nur pfändbar, wenn die Versicherungssumme den Betrag von 3.579 EUR übersteigt.
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