· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Das müssen Sie bei der Vollstreckung einer einstweiligen Verfügung beachten
von Dipl.-Rechtspfleger FH Patrick Meinhard, Vallendar
| Einstweilige Verfügungen spielen eine große Rolle. Als vorläufiger Rechtsschutz bezwecken sie, Rechte bereits vor einer Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren zu schützen. Dies ist oft angebracht, wenn die Gefahr besteht, dass durch die lange Dauer des Hauptsacheverfahrens das streitige Recht beeinträchtigt wird. Die einstweilige Verfügung kann aber auch gemäß §§ 935 ff. ZPO angeordnet werden, um andere Ansprüche zu sichern. Dies ist für die Zwangsvollstreckung wichtig. |
1. Diese Verfügungsarten gibt es
Zunächst ist die einstweilige Verfügung (e.V.) vom Arrest abzugrenzen. Letzterer findet wegen einer Geldforderung zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen statt (§ 916 ZPO; Mock, VE 01, 62).
Man unterscheidet zwischen drei Verfügungsarten:
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