· Fachbeitrag · Anwaltsmarketing
Anwälte dürfen mit Gutscheinen werben, aber ...
| Anwälte dürfen mit einer kostenfreien Erstberatung werben, und zwar auch in Form von Gutscheinen, wie jetzt der AGH Hamm bestätigt hat. Texte und Motive auf den Gutscheinen sind jedoch sorgfältig auszuwählen und zu gestalten, denn sie müssen sachlich und berufsbezogen sein. |
Sachverhalt
Ein Rechtsanwalt veröffentlichte vier bebilderte Anzeigen mit einem Gutschein oder Coupon, den Mandanten vorlegen konnten: jeweils dreimal für eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung „zu den o. g. Rechtsgebieten“ und einmal für eine kostenfreie arbeitsrechtliche Erstberatung.
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Die vier Motive, die die Gutscheine illustrierten, zeigten jeweils
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