· Fachbeitrag · Steuerrecht
BMF folgt BFH bei Zytostatikaumsätzen: Auswirkungen für Kliniken sind aber weiter unklar
von RAin Gabriele Ritter, FAin für Steuer- und Sozialrecht, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich
| Das lang ersehnte Schreiben zur umsatzsteuerlichen Rückabwicklung der Zytostatikaumsätze liegt nun vor. Die Auswirkungen auf die Rückforderungsansprüche der Krankenkassen wegen angeblich zu viel gezahlter Umsatzsteuer sind jedoch weiter ungewiss. |
1. Der Fall des BFH vom 24.9.15
Mit Urteil vom 24.9.14 (V R 19/11, Abruf-Nr. 173569) hatte der BFH entschieden, dass die Verabreichung von Zytostatika im Rahmen einer ambulant in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung, die dort individuell für den einzelnen Patienten in einer Apotheke dieses Krankenhauses hergestellt werden, als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gemäß § 4 Nr. 16b UStG in der in den Streitjahren 2005 und 2006 geltenden Fassung steuerfrei ist.
2. BMF Schreiben vom 28.9.16
Dieser Entscheidung folgend gelten die Grundsätze dieses Urteils nun in allen offenen Fällen (BMF 28.9.16, III C 3 - S 7170/11/10004, Abruf-Nr. 190163).
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