· Fachbeitrag · Gerichtsvollzieherformular
So vollstrecken Sie bei Zug-um-Zug
von Wolf Schulenburg, geprüfter Rechts- und Notarfachwirt, Berlin
| Seit Inkrafttreten des amtlichen Gerichtsvollzieherformulars zum 1.4.16 berichteten Leser immer wieder über Unsicherheiten, wann und wie das Formular in Fällen einer Zug-um-Zug-Vollstreckung zu nutzen ist. Der folgende Beitrag zeigt anhand des häufig vorkommenden Falls einer Zug-um-Zug-Gegenleistung des Gläubigers zur Herausgabe eines Fahrzeugs, was der Gläubiger beachten und welche Eintragungen er vornehmen muss. |
1. Grundsatz
Handelt es sich bei der Vollstreckungsforderung des Gläubigers um eine Geldforderung, muss er für den Auftrag an den Gerichtsvollzieher (§ 756 ZPO) zwingend das gesetzliche Formular nutzen (§ 753 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 1 Abs. 1 S. 1 GVFV). Insofern gilt bei der Vollstreckung einer Zug-um-Zug-Leistung keine Besonderheit.
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„Der Beklagte B. wird verurteilt, an den Kläger K. … EUR zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs Typ … mit der Fahrzeug-Ident-Nr. … sowie der Zulassungsbescheinigung Teil II mit der Nr. …“
Lösung Da es sich bei der titulierten Pflicht des B. um eine Geldschuld handelt, muss K. das gesetzliche Formular benutzen, um seine Geldforderung zu vollstrecken. |
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