· Fachbeitrag · Haftung
Compliance bei Stiftungen:Überlegungen zu Problemlösungen
von Dr. K. Jan Schiffer, Bonn, www.schiffer.de und www.stiftungsrecht-plus.de
| Compliance ist in aller Munde. Es umschreibt als Schlagwort die Einhaltung gesetzlicher und sonstiger (nicht nur) rechtlicher Regelungen sowie die Folgen bei einem Regelverstoß. In der „Vorzeit“ wurde dieser Themenbereich unter der schlichten (aber dafür verständlichen) Überschrift „Haftung“ diskutiert. Mit der zunehmenden Regeldichte wird es ersichtlich immer schwieriger, alle Regeln richtig einzuhalten, sind die Regeln doch oft gar nicht oder jedenfalls nicht vollständig bekannt. Wenn sie bekannt sind, sind sie oft unverständlich, unklar oder in ihrem Inhalt umstritten. |
1. Aktuelle Beispiele
Erwähnt seien z. B. die DSGVO-EU und das Transparenzregister. Oder denken wir nur an das zunehmende Soft-Law oder auch die Usancen verschiedener Stiftungsaufsichtsbehörden. Das Thema betrifft ersichtlich nicht nur die Wirtschafts-, sondern auch die Stiftungswelt ‒ und da gerade auch gemeinnützige Stiftungen und diese nicht nur im Fall eines Zweckbetriebs.
2. Bereiche mit großem Haftungspotenzial bei Stiftungen
Welche Problembereiche sind bei Stiftungen besonders haftungsgefährdet? Ich möchte hier nur einige nennen:
- Erfüllung von in der Stiftungssatzung nicht abgedeckter Stiftungszwecke,
- fehlerhafte Vermögensanlage,
- unzureichende Überwachung der Mitwirkenden durch den Stiftungsvorstand,
- unzureichende Überwachung des Stiftungsvorstandes durch den Stiftungsrat, eine unzulängliche Organisation der Stiftungsarbeit,
- Verstöße gegen die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit nach der AO (Das ist ein besonders weites Feld!),
- Untreue (§ 266 StGB) durch falsche Mittelverwendung.
Etwaige schuldhafte Regelverstöße in diesen Bereichen können bei einer Stiftung zum Verlust der Gemeinnützigkeit und/oder zur Einstandspflicht eines jeden einzelnen ehrenamtlich oder hauptamtlich tätigen Stiftungsorganmitglieds führen. Es drohen beispielsweise Bußgelder, Strafen, die persönliche Schadenersatzhaftung und der Verlust des guten Rufs der Handelnden und der Stiftung. Das sind keine Kleinigkeiten!
3. Schutz durch Compliance-Management-System
Wie in der freien Wirtschaft bietet sich zum besseren Schutz auch für Stiftungen und für deren Organmitglieder ein sog. Compliance-Management-System (CMS) an. Das klingt schlimmer als es ist. Grundelemente eines solchen System sind (vgl. etwa Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IdW)) folgende sieben Punkte:
Checkliste / Grundelemente eines CMS für Stiftungen |
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Das mag nach viel klingen, aber genau betrachtet sind die Punkte nur „Binsenweisheiten“. Es ist jedenfalls hilfreich, sie konkret für die jeweilige Stiftung mit konkreten Folgerungen aufzuschreiben. Das gilt umso mehr, als nicht jede Stiftung für das CMS einen Wirtschaftsprüfer wird beschäftigen können, auch wenn das dem IdW sicherlich gefallen würde. Gerade mangels Wirtschaftsprüfer geben die sieben Punkte den Stiftungsorganen und insbesondere dem etwaigen Stiftungsrat als Kontroll- und Überwachungsorgan einen guten Einstieg, um ein CMS zu erarbeiten. Die Punkte werden in der Praxis helfen, die relevanten Risiken zu identifizieren, Ansätze zum Gegensteuern und zur Risikominimierung zu finden, belastbare Prozesse einzurichten und die Abläufe zu kontrollieren sowie zu optimieren. Mehr ist es gar nicht!
Als „Belohnung“ locken vor allem mehr Transparenz in der Stiftungsarbeit, eine leichtere Kontrolle, oftmals eine Konzentration auf das Wesentliche und in aller Regel auch eine größere Effizienz in den Abläufen. Daraus folgt dann eine deutlich größere Sicherheit für alle Mitstreiter in der Stiftung. Und wenn es richtig gut läuft, gibt es für die Stiftung nicht nur ein CMS, sondern mit Blick auch auf die Chancen der Stiftung zugleich in einem kleinen weiteren Schritt ein umfassenderes Chancen- und Risikomanagement. Ich kann nur jedes Stiftungsorganmitglied und gerade auch die ehrenamtlich Tätigen ermutigen, sich mit dem Thema, ausgehend von den hier vorgestellten Grundüberlegungen, für „seine Stiftung“ zu beschäftigen.
Beachten Sie | Zunächst wird es ein zusätzlicher Aufwand sein, danach aber die Stiftungsarbeit erfahrungsgemäß wesentlich erleichtern.