· Fachbeitrag · Kosten
BGH: Keine zusätzliche Verfahrensgebühr für Einigungsversuch in der Vollstreckung
| Immer Ärger mit dem amtlichen Gerichtsvollzieherformular? Der folgende Beitrag zeigt ein typisches Praxisproblem ‒ und, wie es nach dem BGH zu lösen ist. |
1. Gütliche Einigung kombiniert mit anderen Maßnahmen
Gläubiger tragen regelmäßig Folgendes in das amtliche Gerichtsvollzieherformular ein:
E | gütliche Erledigung (§ 802b der Zivilprozessordnung - ZPO) |
E 1 | ☐ Ich bin einverstanden, dass folgende Zahlungsfrist gewährt wird:
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E 2 | ☒ Mit der Einziehung von Teilbeträgen bin ich einverstanden. |
☐ Ratenhöhe mindestens Euro ☐ monatlicher Turnus ☐ sonstiger Turnus: | |
E 3 | ☒ Ich bin mit einer Abweichung von den Zahlungsmodalitäten nach dem Ermessen der Gerichtsvollzieherin/des Gerichtsvollziehers einverstanden. |
G | Abnahme der Vermögensauskunft (bitte Hinweise in der Anlage 2 des Formulars beachten) |
G 1 | ☐ nach den §§ 802c, 802f ZPO (ohne vorherigen Pfändungsversuch) |
G 2 | ☒ nach den §§ 802c, 802f ZPO (nach vorherigem Pfändungsversuch)
Sofern der Schuldner wiederholt nicht anzutreffen ist,
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K | ☒ Pfändung körperlicher Sachen |
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