· Fachbeitrag · Mitarbeiterbindung
Steuerfreie Kindergartenzuschüsse des Arbeitgebers: Das sind die aktuellen Spielregeln
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Kindergartenzuschüsse sind beliebte Arbeitgeberleistungen, die oft zur Nettolohnoptimierung genutzt werden. Denn nach § 3 Nr. 33 EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei und in der Sozialversicherung beitragsfrei. Der folgende Beitrag erläutert, was Kanzleiinhaber dazu wissen sollten. |
1. Begünstigt ist Unterbringung in Einrichtung wie Kindergarten
Begünstigt ist die Unterbringung in Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen. Zu Letzteren gehören z. B. Schulkindergärten, Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Tages- und Wochenmütter sowie Ganztagspflegestellen. Keine Rolle spielt es, ob die Betreuung in einem betrieblichen oder in einem außerbetrieblichen Kindergarten erfolgt. Die Einrichtung muss gleichzeitig für die Unterbringung und Betreuung des Kindes geeignet sein. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Nicht von der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 33 EStG erfasst werden deshalb
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