· Nachricht · Leserforum
Fristwahrung bei Übermittlungsstörungen?
| FRAGE: Laut EGVP-Newsletter können Anwälte Informationen über Störungen der elektronischen Kommunikation oder Wartungsmeldungen erhalten. Ist die Nachricht trotzdem bei der Justiz „technisch“ eingegangen (Es scheint so, weil sonst keine anschließende „Weiterverarbeitung“ erfolgen könnte.)? Ist die beA-Nachricht (der fristwahrende Schriftsatz) bei Gericht am Absendetag auch rechtlich „eingegangen“, weil sie vom EGVP-System „empfangen“ wurde, obwohl die „fachliche Bearbeitung“/die „Weiterverarbeitung“ am Übersendungstag noch nicht möglich war, weil der Eingang in die eAkte des Gerichts erst am Folgetag (nach Ende der Wartung) erfolgte? |
ANTWORT von Ilona Cosack (Mainz): Grundsätzlich gibt es zu den Fragen auf der Seite des EGVP https://egvp.justiz.de/meldungen/index.php bei geplanten Wartungen bzw. technischen Störungen den Hinweis: „Der elektronische Nachrichteneingang in die eAkte und somit der automatische Ausdruck stehen in dieser Zeit nicht zur Verfügung. In dieser Zeit auf den EGVP-Systemen eingehende Nachrichten werden nach der Wartung bereitgestellt.“
Dabei handelt es sich in aller Regel um Wochenendzeiten, z. B. „Wartung ERV-Interim-Systeme Baden-Württemberg am 21.10.22 (Freitag) ab 17:00 Uhr bis 24.10.22 (Montag), 06:00 Uhr“.
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