· Fachbeitrag · Elektromobilität ‒ Teil 2
(Hybrid-)Elektrofahrzeuge: Lohnsteuerliche Vorteile bei Ladevorrichtungen nutzen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Beim Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug als Dienstwagen überzeugen die (lohn-)steuerlichen Vergünstigungen gegenüber einem Verbrenner ( AK 23, 122 ). Teil 2 der Beitragsreihe behandelt schwerpunktmäßig die Ladevorrichtungen und die Arbeitgeberzuschüsse zu Ladevorrichtungen. |
1. Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Ladevorrichtung zum privaten Aufladen beim Arbeitnehmer, ist der Vorteil ebenfalls lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG) und beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 SvEV). Der Arbeitgeber bleibt hier Eigentümer der Ladevorrichtung.
a) Ladevorrichtung
Der Begriff „Ladevorrichtung“ umfasst die gesamte Ladeinfrastruktur einschließlich Zubehör sowie die in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen. Dazu gehören z. B. der Aufbau, die Installation und die Inbetriebnahme der Ladevorrichtung, deren Wartung und Betrieb sowie die für die Inbetriebnahme notwendigen Vorarbeiten, z. B. das Verlegen eines Starkstromkabels.
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