Fehlgeschlagen ist der Versuch eines namhaften KH-Versicherers, an der Schraube „Werkstattrisiko“ zu drehen. Sein Argument: Von dem Werkstattrisiko sei der Geschädigte nur freigestellt, wenn die Werkstatt Arbeiten ausgeführt und berechnet habe, die objektiv nicht erforderlich seien. Gehe es dagegen nicht um unnötigen Mehraufwand, sondern um die Abrechnung von Arbeiten, die nicht bzw. nicht vollständig ausgeführt worden seien, könne der Schädiger/VR mit diesem Risiko nicht belastet werden.
Abtretungen von Geschädigten-Ansprüchen an Unfalldienstleister sind den Versicherern ein Dorn im Auge. Zum Standardrepertoire gehört das Bestreiten der Aktivlegitimation. Nachdem der RDG-Einwand praktisch nicht mehr ...
Ein Unglück kommt selten allein: Erst erlitt der Kläger infolge des Unfalls einen Hörschaden, dann wurde ihm auch noch das rechtliche Gehör abgeschnitten. Der BGH hat die Entscheidung des OLG Köln aufgehoben und ...
Nur wenn es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelt, ist der Geschädigte verpflichtet, den Schaden selber anzumelden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn er aus besonderen Gründen hierzu nicht in der Lage ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er geschäftlich nicht gewandt ist. Darauf, ob der Geschädigte geschäftlich gewandt ist oder nicht, ist
daher nur im Fall eines einfach gelagerten Sachverhalts relevant. Aufgrund der nicht mehr überschaubaren Rechtsprechung zum Umfang der erstattungsfähigen ...
Senioren fahren nicht zwangsläufig schlechter Auto als Jüngere, sondern anders. „Senioren haben als Autofahrer sehr viel Erfahrung. Sie müssen niemandem mehr etwas beweisen und fahren deshalb sehr besonnen und ...
Die allgemein bekannte Faustregel lautet: „Sommerreifen von Ostern bis Oktober“. Damit ist es Zeit, den saisonalen Reifenwechsel vorzubereiten – spätestens, wenn die Temperaturen konstant über 7° C liegen, ...
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Verursacht ein 80-jähriger Pedelec-Fahrer einen Zusammenstoß mit einem Pkw, weil er mit seinem Pedelec verkehrswidrig von einem Geh- und Radweg schräg auf die Fahrbahn fährt, um nach links abzubiegen, kann er für den Verkehrsunfall allein haften.