· Nachricht · Fahrtenbuchauflage
Aktuelle Rechtsprechung zum Fahrtenbuch (§ 31a StVZO)
| Droht dem Fahrzeughalter, mit dessen Kfz ein Verkehrsverstoß begangen worden ist, eine sog. Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO), wird dagegen häufig heftig gekämpft. Das soll die mit der Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs zusammenhängenden Unannehmlichkeiten vermeiden. Wir stellen Ihnen für diesen Kampf neuere Rechtsprechung vor: |
- BayVGH 11.6.24, 11 CS 24.628, Abruf-Nr. 242799
- Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es dem kaufmännischen Halter eines Firmenfahrzeugs, Geschäftsfahrten insoweit längerfristig zu dokumentieren, als dass solche Fahrten grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Erinnerung einzelner Personen rekonstruierbar sind und der jeweilige Fahrzeugführer im Einzelfall festgestellt werden kann. Unterbleiben dahin gehende Angaben, trägt der betroffene Betrieb das Risiko, dass die fehlende Feststellbarkeit des Fahrers zu seinen Lasten geht und eine Fahrtenbuchauflage erlassen wird.
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